Vergangene Seminare
Seminare 2026
25. März 2026
24. Juni 2026
21. Januar 2026
18. März 2026
In Berlin gilt seit über zehn Jahren ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Das Gesetz betrifft nicht nur Ferienwohnungen sondern fast alle Aspekte der Immobilienverwaltung. Auch (teil-)gewerbliche Vermietungen, Leerstand und selbst Abriss und Neubau von Wohnraum und sogar Miethöhen werden durch das Gesetz geregelt. Dabei ist selbst für Fachleute kaum erkennbar, welche Räume unter das Gesetz fallen: „Das war schon immer Gewerbe“ schafft für das aktuelle Gesetz keine Freistellung. In Anbetracht der extrem hohen Bußgelder, die auch gegen Hausverwalter verhängt werden können, ein Muss für jeden, der in Berlin Immobilien vermietet. Auch die relevanten Neuerungen durch das Wohnraumsicherungsgesetz werden behandelt.
28. April 2026
Seit 2024 wird der Berliner Mietspiegel nach einer neuen Methode erstellt. Statt einer starren Tabelle wur- de eine dynamische Struktur eingeführt, die auf den erhobenen Daten basiert. Obwohl sich der Woh- nungsbestand kaum verändert hat, ist damit zu rechnen, dass sich die Tabellenstruktur allein durch die neu erhobenen Daten für die Fortschreibung erneut ändern wird. Dadurch kann es auch wieder dazu kommen, dass die Mieten für einige der neuen Felder sinken. Was der Mietspiegel 2026 Neues bringt und wie er anzuwenden ist, erläutern Matthias Vogt und Lukas Andreas Wenderoth.
8. Juni 2026
Seminare 2025
20. Februar 2025
25. Februar 2025
13. März 2025
19. März 2025
18. Juni 2025
1. Oktober 2025
10. Dezember 2025
5. Juni 2025
13.11.2025
2. Dezember 2025
Seminare 2024
28. Februar 2024
5. März 2024
12. März 2024
14. März 2024
20.3.2024
26.6.2024
16.10.2024
11.12.2024
6.5.2024
28.5.2024
11.6..2024 (9:30 Uhr)
11.6..2024 (14:30 Uhr)
Seminare 2023
15.3.2023 (Präsenz)
28.6.2023 (Präsenz)
27.09.2023 (Präsenz)
13.12.2023 (Präsenz)
6.12.2023 (Präsenz)
10.05.2023
26.06.2023
12.10.2023
22. März 2023
27. April 2023
17.10.2023
5. und 6.9.2023
21.09.2023
14.09.2023
10.10.2023
28.9.2023
12.09.2023
Seminare 2022
23.3.2022 (Präsenz)
15.6.2022 (Präsenz)
28.9.2022 (Präsenz)
14.12.2022 (Präsenz)
Dem Vermieter (bzw. Verwalter) fällt also die Aufgabe zu, teilweise hochkomplexe Zusammenhänge zu entwirren und auf wenigen Seiten übersichtlich darzustellen. Dabei muss er nicht nur die Betriebs- und Heizkostenverordnung sowie deren gerichtliche Auslegungen kennen, sondern ggf. auch unterschiedliche Umlagevereinbarungen in Mietverträgen – die möglicherweise Generationen auseinanderliegen – berücksichtigen und das ganz nebenbei noch ohne Fehler. Und Fehler passieren schnell, denn schon die Frage, welche Kosten überhaupt umlagefähig sind, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Fehler in der Abrechnung können viel Zeit, Nerven und schließlich auch Geld kosten – und ein intaktes Mietverhältnis nachhaltig zerrütten. Es lohnt sich also, seinen Ehrgeiz daran zu setzen, ein einwandfreies Rechenwerk abzuliefern. 30.03.2022
8.12.2022 (Webseminar)
Seminare 2021
17.3.2021 (Web)
9.6.2021 (Web)
15.9.2021 (Präsenz)
15.12.2021 (Präsenz)
4. Mai 2021
18. Mai 2021
Seminare 2020
6.10.2020
9.10. und 4.11.2020
9.12.2020
16.09.2020
17.06.2020 (Web)
26.11.2020
Dem Vermieter (bzw. Verwalter) fällt also die Aufgabe zu, teilweise hochkomplexe Zusammenhänge zu entwirren und auf wenigen Seiten übersichtlich darzustellen. Dabei muss er nicht nur die Betriebs- und Heizkostenverordnung sowie deren gerichtliche Auslegungen kennen, sondern ggf. auch unterschiedliche Umlagevereinbarungen in Mietverträgen – die möglicherweise Generationen auseinanderliegen – berücksichtigen und das ganz nebenbei noch ohne Fehler. Und Fehler passieren schnell, denn schon die Frage, welche Kosten überhaupt umlagefähig sind, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Fehler in der Abrechnung können viel Zeit, Nerven und schließlich auch Geld kosten – und ein intaktes Mietverhältnis nachhaltig zerrütten. Es lohnt sich also, seinen Ehrgeiz daran zu setzen, ein einwandfreies Rechenwerk abzuliefern.
Wie man dabei Schritt für Schritt vorgeht, welche Rechtsregelungen zu beachten sind und wie letztlich Forderungen auch durchgesetzt werden können, erklären ein erfahrener Praktiker und ein gestandener Mietrechtsanwalt praxisorientiert (auch anhand einer Reihe von praktischen Berechnungen – Sie sollten einen Taschenrechner mitbringen!). Selbst für Sonderfälle bleibt Raum.
17.09.2020
Patentrezepte für eine erfolgreiche Hausverwaltung gibt es nicht, aber: Ohne solide Rechtskenntnisse, ohne technischen Sachverstand, ohne kundenorientierte Organisation und ohne immobilienökonomischen Sachverstand hätte man heute keine Chancen mehr auf dem ohnehin hart umkämpften Markt.
Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Hausverwaltung – auch beim Aufbau einer solchen – ankommt, und vermitteln Ihnen die rechtlichen Grundlagen und die organisatorischen und kaufmännischen Rahmenbedingungen einer modernen Hausverwaltung.
Keine Theorie, keine langen Umstände, nur das, worauf es ankommt im Tagesgeschäft! Sie erarbeiten sich mit diesem Seminar ein Fundament, auf dass sie aufbauen können.
29.05.2020
19.08.2020
In Zeiten sinkender Leerstände und steigender Gewerbemieten wächst auch das Streitpotential zwischen den Vertragsparteien. Daneben haben öffentlichkeitswirksame Proteste gegen Kündigungen von Geschäften oder Vereinsräumen das Gewerbemietrecht und insbesondere dessen Unterschiede zum Wohnungsmietrecht in der letzten Zeit zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
Vermieter und Verwalter sind daher gut beraten, die wichtigsten Fallstricke, aber auch die Unterschiede zum Wohnraummietrecht zu kennen.
18.02.2020
22.09.2020
Über den richtigen Umgang mit den Problemen und Fallstricken der Umsatzsteuersenkung informiert VRiFG a. D. Hans-Joachim Beck.
09.07.2020
Die Folgen spüren auch die Vermieter von Geschäftsräumen, spätestens wenn ihre Mieter in Zahlungsschwierigkeiten kommen, denn der Gesetzgeber hat ihnen mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ die Möglichkeit eröffnet, bei durch COVID-19 bedingten Liquiditätsengpässen die Mietzahlung zu stunden. Doch selbst, wenn der Mieter zahlungsfähig ist bietet das BGB verschiedene Ansatzpunkte, vorübergehend eine Reduktion der Miete zu verlangen. Nicht zuletzt liegt es häufig auch im Interesse des Vermieters, sei es aus Altruismus oder aus rein wirtschaftlichen Überlegungen, gemeinsam mit dem Mieter eine Übergangslösung zu finden, mit der beide Seiten leben können. Wie dabei vorzugehen ist und was beachtet werden muss, um durch die Vereinbarungen nicht das gesamte Vertragswerk zu gefährden erläutert einer der renommiertesten Mietrechtler der Republik.
Darüber hinaus wird thematisiert, wie Gefahr zukünftiger Einschränkungen beim Schluss neuer Mietverträge bereits berücksichtigt werden könnte.
09.06.2020
18.03.2020
20.02.2020
26. und 27.02.2020, 3.03.2020
