ABO-Reihe: Mietrecht aktuell

Bleiben Sie auf der Höhe der Zeit – ein unbedingtes Muss
Seminarziele

Wird eine Wohnung möbliert zu einer Inklusivmiete vermietet, kann die ortsübliche Vergleichsmiete nicht nach dem Mietspiegel bestimmt werden, so das LG Berlin. Der BGH meinte, dass ein separat vermieteter Keller nicht der Mietpreisbremse unterfällt. Außerdem kann auch der Mieter einer Einzimmerwohnung Anspruch auf eine Untervermietungserlaubnis haben, sofern er den Gewahrsam an der Wohnung nicht vollständig aufgegeben hat.

Konzept
Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate und neue Gesetze. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an die Referenten richten.
Seminarinhalt

Mietpreisbremse

  • Möbliertvermietung nur mit Gutachten
  • Vormiete
    • ■ Zukünftige Mietstaffeln
    • ■ überhöhte Vor-Vormiete
  • Auskunft
    • ■ Für jede Mietstaffel ein eigener Anspruch
    • ■ Endgültiger Anspruchsverlust bei Verstoß gegen Informationspflicht
    • ■ Verjährung
  • Wohnungstausch im Altvertrag
  • Keller separat vermietet

Untervermietung

  • Gewinnerzielungsabsicht unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse
  • Einzimmerwohnung
  • Flüchtlingsvermietung

Mietvertrag

  • Eintrittsrecht des Erben bei längerem Aufenthalt im Pflegeheim
  • Gewerbe: Schriftform nicht nach Kündigung heilbar
  • Tierhaltungsklausel mit Zustimmungsvorbehalt
  • Ausschluss der Mietminderung bei Minderfläche
  • Befristungsgrund im Zeitmietvertrag

Sonstiges

  • Rückgabe durch Schlüsseleinwurf
  • Zugang der Mieterhöhung
  • Orientierungshilfe: „Schlechter Instandhaltungszustand“ muss nicht das gesamte Gebäude betreffen
  • Umstellung auf Fernwärme bei zeitweiser Unbewohnbarkeit