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Kommende Seminare:

  • 10. Mai 2023Auffrischung: Betriebskostenabrechnung (Präsenz)

    Die Betriebskostenabrechnung hat eine einfache Aufgabe: Sie soll es dem fachunkundigen Mieter ermöglichen, die Höhe und Verteilung der Kosten nachvollziehen zu können. Dem Vermieter (bzw. Verwalter) fällt also die Aufgabe zu, teilweise hochkomplexe Zusammenhänge zu entwirren und auf wenigen Seiten übersichtlich darzustellen. Dabei muss er verschiedene rechtliche und vertragliche Vorgaben einhalten, die möglicherweise Generationen auseinander liegen. Wie man dabei strukturiert vorgeht, erklären ein erfahrener Praktiker und ein gestandener Mietrechtsanwalt praxisorientiert und mit Zeit für Besonderheiten und Neuerungen der vergangenen Jahre.

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  • 27. April 2023Crashkurs: Verkehrssicherungspflichten

    Wer eine Immobilie besitzt, muss dafür Sorgen, dass von ihr keine Gefährdung ausgeht. Einige dieser Verkehrssicherungspflichten können an Dritte delegiert werden, einige sind im Verwaltungsvertrag inkludiert. Die Verletzung von Verkehrssicherungs- und Schutzpflichten kann, ebenso wie die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, vertragliche und deliktische Haftungsansprüche begründen. Verwalter müssen anerkannte Regeln der Technik (DIN, VDE, DVGW, …) sowie öffentliche Vorschriften einhalten, um schlussendlich Sach- und Personenschäden zu verhindern und nicht zuletzt Haftungsansprüchen vorzubeugen.

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