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Kommende Seminare:

  • 25. März 2026ABO-Reihe: Mietrecht aktuell

    Verstößt die Miete gegen die Mietpreisbremse, kann dies durch eine nachträgliche Absenkung der Miete geheilt werden, so der BGH. Das LG Berlin entschied, dass Vermieter nach dem Einbau fugendichter Fenster ihre Mieter über das korrekte Lüftungsverhalten informieren müssen und das AG Pankow gibt Mietern – unabhängig von der Beschaffenheitsvereinbarung – einen Anspruch auf eine zeitgemäße Elektroanlage. Diese und weitere praxisrelevante Entscheidungen erläutern RAin Sandra Walburg und Prof. Dr. Arnold Lehman-Richter. Fokusthema „Update Untervermietung“: § 553 BGB erlaubt es Mieter, ihre Wohnung unterzuvermieten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Eine reineGewinnerzielungsabsicht, so der BGH, reicht dafür nicht aus. Ähnlich sieht es das LG Berlin, wenn bei der Untervermietung gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird. Spannend wird sein, welche Handlungsmöglichkeiten sich für Vermieter daraus ergeben. Das betrifft Kündigungsrechte und auch die Partizipation am Untermietzins.


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  • 28. April 2026Das Berliner Zweckentfremdungsverbot

    In Berlin gilt seit über zehn Jahren ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Das Gesetz betrifft nicht nur Ferienwohnungen sondern fast alle Aspekte der Immobilienverwaltung. Auch (teil-)gewerbliche Vermietungen, Leerstand und selbst Abriss und Neubau von Wohnraum und sogar Miethöhen werden durch das Gesetz geregelt. Dabei ist selbst für Fachleute kaum erkennbar, welche Räume unter das Gesetz fallen: „Das war schon immer Gewerbe“ schafft für das aktuelle Gesetz keine Freistellung. In Anbetracht der extrem hohen Bußgelder, die auch gegen Hausverwalter verhängt werden können, ein Muss für jeden, der in Berlin Immobilien vermietet. Auch die relevanten Neuerungen durch das Wohnraumsicherungsgesetz werden behandelt.


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  • 24. Juni 2026ABO-Reihe: Mietrecht aktuell

    Verstößt die Miete gegen die Mietpreisbremse, kann dies durch eine nachträgliche Absenkung der Miete geheilt werden, so der BGH. Das LG Berlin entschied, dass Vermieter nach dem Einbau fugendichter Fenster ihre Mieter über das korrekte Lüftungsverhalten informieren müssen und das AG Pankow gibt Mietern – unabhängig von der Beschaffenheitsvereinbarung – einen Anspruch auf eine zeitgemäße Elektroanlage. Diese und weitere praxisrelevante Entscheidungen erläutern RAin Sandra Walburg und Prof. Dr. Arnold Lehman-Richter. Fokusthema „Update Untervermietung“: § 553 BGB erlaubt es Mieter, ihre Wohnung unterzuvermieten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Eine reineGewinnerzielungsabsicht, so der BGH, reicht dafür nicht aus. Ähnlich sieht es das LG Berlin, wenn bei der Untervermietung gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird. Spannend wird sein, welche Handlungsmöglichkeiten sich für Vermieter daraus ergeben. Das betrifft Kündigungsrechte und auch die Partizipation am Untermietzins.