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Kommende Seminare:

  • 18. März 2026Crashkurs Betriebskostenabrechnung

    Die Betriebskostenabrechnung hat eine einfache Aufgabe: Sie soll es dem fachunkundigen Mieter ermöglichen, die Höhe und Verteilung der Kosten nachvollziehen zu können. Dem Vermieter (bzw. Verwalter) fällt also die Aufgabe zu, teilweise hochkomplexe Zusammenhänge zu entwirren und auf wenigen Seiten übersichtlich darzustellen. Dabei muss er verschiedene rechtliche und vertragliche Vorgaben einhalten, die möglicherweise Generationen auseinander liegen. Wie man dabei strukturiert vorgeht, erklären ein erfahrener Praktiker und ein gestandener Mietrechtsanwalt praxisorientiert und mit Zeit für Besonderheiten und Neuerungen der vergangenen Jahre.

    18. März 2026
  • 25. März 2026ABO-Reihe: Mietrecht aktuell

    Verstößt die Miete gegen die Mietpreisbremse, kann dies durch eine nachträgliche Absenkung der Miete geheilt werden, so der BGH. Das LG Berlin entschied, dass Vermieter nach dem Einbau fugendichter Fenster ihre Mieter über das korrekte Lüftungsverhalten informieren müssen und das AG Pankow gibt Mietern – unabhängig von der Beschaffenheitsvereinbarung – einen Anspruch auf eine zeitgemäße Elektroanlage. Diese und weitere praxisrelevante Entscheidungen erläutern RAin Sandra Walburg und Prof. Dr. Arnold Lehman-Richter. Fokusthema „Update Untervermietung“: § 553 BGB erlaubt es Mieter, ihre Wohnung unterzuvermieten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Eine reineGewinnerzielungsabsicht, so der BGH, reicht dafür nicht aus. Ähnlich sieht es das LG Berlin, wenn bei der Untervermietung gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird. Spannend wird sein, welche Handlungsmöglichkeiten sich für Vermieter daraus ergeben. Das betrifft Kündigungsrechte und auch die Partizipation am Untermietzins.


    25. März 2026