Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und -verwalter

Mit Inkrafttreten der vierten Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) am 1. August 2018 wurde eine Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler- und Verwalter eingeführt.

Gem. § 34 Abs. 2a GewO müssen sich Makler, WEG- und Immobilienverwalter in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von 3 Kalenderjahren fortbilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen.

Die Vorgaben für diese Weiterbildung regelt § 15b MaBV in Verbindung mit den Anlagen 1 (Anforderungen an den Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme) und 2 (Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme). Im Folgenden stellen wir dar, wie wir die Anforderungen aus Anlage 2 zu § 15b MaBV umsetzen.
1.
Planung:
Die Weiterbildungsmaßnahme muss mit zeitlichem Vorlauf zu ihrer Durchführung konzipiert, in nachvollziehbarer Form für die Teilnehmer beschrieben und auf eine Ablaufplanung gestützt werden.

Unsere Seminare werden mit einem zeitlichen Vorlauf von in der Regel mindestens einem Monat konzipiert und beworben. Die Beschreibung und Ablaufplanung können bereits vor der Anmeldung dem Exposé entnommen werden. Wir raten dazu, eine Kopie des Exposés mit der Teilnahmebestätigung aufzuheben.
2.
Systematische Organisation:
Die Teilnehmer der Weiterbildungsmaßnahme müssen im Vorfeld informiert bzw. in Textform eingeladen werden. Der Einladung muss eine Beschreibung beiliegen, der der Themen- und Zeitumfang entnommen werden kann. Außerdem muss bei Präsenzseminaren die Anwesenheit protokolliert und archiviert werden.

Nach der Anmeldung erhalten die Seminarteilnehmer eine Seminareinladung per Post, zu der auch das Exposé der Veranstaltung gehört, dem der Themen- und Zeitumfang entnommen werden können. Bei der Durchführung dokumentieren unsere Mitarbeiter die Teilnahme in einer Unterschriftenliste, die anschließend von uns archiviert wird. Nur wer eigenhändig unterschrieben hat, erhält im Anschluss an das Seminar eine Teilnahmebestätigung.
3.
Qualität der Vortragenden:
Für diejenigen, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführen, müssen Anforderungsprofile vorliegen, deren Einhaltung durch systematische Prozesse sichergestellt wird.
Zu unseren Referenten gehören Juristen (Anwälte und aktive oder ehemalige Richter, für die staatliche Qualifikationsprofile eingehalten werden müssen), ausgewiesene Experten (mit Veröffentlichungen auf einem für das Seminar relevanten Gebiet) und erprobte Praktiker (mit langjähriger Berufserfahrung) und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung.