Berliner Mietspiegel 2026
Grundlagen und Anwendung für MieterhöhungSeit 2024 wird der Berliner Mietspiegel nach einer neuen Methode erstellt. Statt einer starren Tabelle wur- de eine dynamische Struktur eingeführt, die auf den erhobenen Daten basiert. Obwohl sich der Woh- nungsbestand kaum verändert hat, ist damit zu rechnen, dass sich die Tabellenstruktur allein durch die neu erhobenen Daten für die Fortschreibung erneut ändern wird. Dadurch kann es auch wieder dazu kommen, dass die Mieten für einige der neuen Felder sinken. Was der Mietspiegel 2026 Neues bringt und wie er anzuwenden ist, erläutern Matthias Vogt und Lukas Andreas Wenderoth.
- Der Berliner Mietspiegel 2026
- Tabellenwerte
- Spannenwerte
- Lageeinordnung
- Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
- Kappungsgrenze
- Wartefrist
- Formale Begründung
- Umrechnung: Bruttomiete zu Nettomiete
- Mietpreisbremse
- Ermittlung der zulässigen Neuvertragsmiete
- Wie kann/darf ein Vermieter vorgehen?
- Jeder Spannenwert als Ausgangspunkt?
- Oberwertüberschreitung möglich?
- Ermittlung auch aus Vergleichswohnungen?
RA Matthias Vogt war viele Jahre Mieterberater und verfügt als ehemaliges Mitglied der Arbeitsgruppe Mietspiegel über fundiertes Hintergrundwissen zum Erstellungsprozess.
RA Lukas A. Wenderoth ist seit fast 30 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Durch seine Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten zeichnen sich seine Vorträge durch einen hohen Praxisbezug und konkrete Vorschläge zur Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung aus.
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3,5 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Gebühr pro Persont
250 € zzgl. 19 % MwSt. inkl. Skript und Pausenerfrischungen
Anmeldungen unter info@fachseminare.de oder per Telefon +49 (0) 30 / 411 57 47.
Da der Mietspiegel zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, können sich die Themen bis zum Seminartag noch ändern. Die Themenauswahl stellt mögliche Inhalte dar, die nach Veröffentlichung des Mietspiegels angepasst werden. Als qualifizierter Mietspiegel muss er gem. § 558d Abs. 2 BGB alle zwei Jahre angepasst werden, mithin bis Ende Mai 2026. Sollte der Mietspiegel 2026, nicht wie angekündigt, Ende Mai veröffentlicht werden, wird das Seminar verschoben.
