Die Heizkostenverordnung – Das ist neu (Web-Seminar)

Dauerbeschallung des Mieters wird zur Pflicht
Seminarziele
Seit dem 1. Dezember 2021 ist die Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft und damit eine Reihe neuer Anforderungen für Vermieter. Künftig müssen nicht nur fernablesbare Erfassungsgeräte eingebaut werden, sondern die Mieter zusätzlich monatlich mit einer Litanei ein Informationen zu Verbrauch, Steuern u.v.m. beschallt werden. Bei Fehlern droht ein erweitertes Kürzungsrecht des Mieters von bis zu 21 % der verbrauchsabhängigen Kosten.
Seminarinhalt

1. Neue Vorgaben an die Verbrauchserfassung (§ 5)

■ Fernablesbarkeit
■ Vernetzbarkeit
■ Interoperabilität
■ Ausnahmeregelungen
■ Übergangsfristen
■ Duldung und Kostentragung
■ Nutzerbeteiligung


2. Neue Informationspflichten (§ 6a)

■ Monatliche Verbrauchsinformationen als Bringschuld/Holschuld
■ Inhalt der Mitteilung
■ Art der Mitteilung, Beweislast und Kostentragung
■ Vergleichsmaßstab „normierter Durchschnittsnutzer“
■ Vorgabe: Verbrauchsangaben in Kilowattstunden
■ Verständlichkeitsgebot
■ Brennstoffmix
■ Steuern, Abgaben, Zölle


3. Datenschutz (§ 6b)

■ Fernablesbarkeit, Aufbewahrung, Löschung und Einsichtnahme


4. Neues Kürzungsrecht (§ 12)

■ 3 % bei fehlender Fernablesbarkeit
■ 3 % bei Verstoß gegen Informationspflichten
Durchführung
Das Seminar findet auf der Online-Plattform Zoom (www.zoom.us) statt. Die Registrierung bei Zoom ist kostenlos. Eine Webcam ist nicht erforderlich, ein Mikrofon wird empfohlen.
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de