Crashkurs: Schönheitsreparaturen (Präsenzseminar)

Der nie endende Dauerbrenner in der täglichen Praxis von Vermietern und Verwaltern
Seminarziele
Kaum ein Thema hat Vermieter und Verwalter in den letzten 20 Jahren so umgetrieben wie die Schönheitsreparaturen, nachdem der BGH in einer Reihe von spektakulären Fällen viele der gängigen Umlage-Klauseln „gekippt“ und eine wirksame Überwälzung der Renovierung auf den Mieter davon abhängig gemacht hat, dass die Wohnung entweder renoviert übergeben oder dem Mieter eine „angemessene Kompensation“ gewährt wird. Trotz der „Klarstellungen“ des BGH in seinen aktuellen Entscheidungen zu diesem Thema bleiben insbesondere für den Praktiker viele Fragen offen, wie mit der aktuellen Lage umzugehen ist. Gegenstand des Seminars ist, welche Möglichkeiten der Abwälzung der Schönheitsreparaturen aktuell bestehen und wie mit unwirksamen Klauseln umzugehen ist. Von vielen Vermietern noch immer nicht realisiert ist dabei die Tendenz der Rechtsprechung, den Vorgaben des Wohnraummietrechts zu folgen, was zu teuren Ergebnissen führen kann!
Seminarinhalt

Abwälzung von Schönheitsreparaturen

  • Gesetzliches Leitbild
  • Abwälzung durch Formularvertrag
  • Abwälzung durch Individualklauseln
  • Vertragliche Erweiterung des gängigen Umfangs von Schönheitsreparaturen und ihre Grenzen
  • Beispiele für wirksame und unwirksame Klauseln
    • Gestaltungsdiktate
    • Endrenovierungsklauseln
    • starre Fristen, weiche Fristen, angemessene Fristen, keine Fristen

Vermietung einer unrenoviert übergebenen Wohnung

  • Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei Neuvermietung
  • Wann ist eine Wohnung „unrenoviert“?
  • Heilung durch Kompensationsleistung des Vermieters
    • Was ist angemessen?
    • Folgen von Nachmietervereinbarungen

Folgen unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln

  • Renovierungspflicht des Vermieters
  • Kostenbeteiligung des Mieters?
  • Mieterhöhungsanspruch?
  • Heilung unwirksamer Klauseln durch Vereinbarung?

Renovierungsanspruch des Vermieters

  • Fälligkeit während der Mietzeit (Grundsätze, Gestaltungsfreiheit des Mieters, Durchsetzung des Anspruchs)
  • Fälligkeit am Ende der Mietzeit (Renovierungsbedürftigkeit, ungewöhnliche Farbgebung, ungewöhnliche Materialien, bauseitige Schäden und ihre Folgen, Durchsetzung des Anspruchs)
Durchführung
Das Seminar wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Bei neuen Corona-Einschränkungen wird notfalls auf Zoom ausgewichen.
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de
Anmeldung
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