Altbeschlüsse unter Druck – handeln Sie bis Ende 2025!

Vereinbarte Beschlusskompetenz
Seminarziele
Viele Wohnungseigentümergemeinschaften haben in der Vergangenheit auf Grundlage von Öffnungsklauseln Beschlüsse gefasst – etwa zur Kostenverteilung, Sondernutzungsrechten oder Zweckbestimmungen. Diese „Altbeschlüsse“ verlieren jedoch zum 1. Januar 2026 ihre Bindungswirkung gegenüber Sondernachfolgern, wenn sie bis dahin nicht ins Grundbuch eingetragen wurden. Die Klauseln selbst bleiben bestehen – aber ihre praktische Wirkung steht auf dem Spiel. Verwaltung und Eigentümer müssen jetzt prüfen, nachtragen oder neu fassen.
Seminarinhalt
  • Was sind Öffnungsklauseln – und worauf beruhen betroffene Altbeschlüsse?
  • Übergangsrecht: Welche Fristen gelten, was passiert nach dem 31. Dezember 2025?
  • Praktische Umsetzung: Identifikation und Prüfung von Altbeschlüssen
  • Eintragung oder Neubeschluss – wie man richtig vorgeht
  • Verwaltungsaufgaben, Informationspflichten und mögliche Haftung
  • Checkliste: So gehen Sie strukturiert und rechtssicher vor
Anmeldung
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