Altbeschlüsse unter Druck – handeln Sie bis Ende 2025!
Vereinbarte Beschlusskompetenz Seminarziele
Viele Wohnungseigentümergemeinschaften haben in der Vergangenheit auf Grundlage von Öffnungsklauseln Beschlüsse gefasst – etwa zur Kostenverteilung, Sondernutzungsrechten oder Zweckbestimmungen. Diese „Altbeschlüsse“ verlieren jedoch zum 1. Januar 2026 ihre Bindungswirkung gegenüber Sondernachfolgern, wenn sie bis dahin nicht ins Grundbuch eingetragen wurden. Die Klauseln selbst bleiben bestehen – aber ihre praktische Wirkung steht auf dem Spiel. Verwaltung und Eigentümer müssen jetzt prüfen, nachtragen oder neu fassen.
Seminarinhalt
- Was sind Öffnungsklauseln – und worauf beruhen betroffene Altbeschlüsse?
- Übergangsrecht: Welche Fristen gelten, was passiert nach dem 31. Dezember 2025?
- Praktische Umsetzung: Identifikation und Prüfung von Altbeschlüssen
- Eintragung oder Neubeschluss – wie man richtig vorgeht
- Verwaltungsaufgaben, Informationspflichten und mögliche Haftung
- Checkliste: So gehen Sie strukturiert und rechtssicher vor
Referent
Dr. Oliver Elzer ist Vorsitzender Richter am Kammergericht und insbesondere auf das Wohnungseigentumsrecht spezialisiert. Er ist langjähriger Fachautor (u. a. als Co-Herausgeber des WEG-Kommentars Hügel/Elzer) sowie gefragter Referent und Sachverständiger – zuletzt für den Rechtsausschuss des Bundestags zur WEG-Reform 2024.
Dr. Oliver Elzer ist Vorsitzender Richter am Kammergericht und insbesondere auf das Wohnungseigentumsrecht spezialisiert. Er ist langjähriger Fachautor (u. a. als Co-Herausgeber des WEG-Kommentars Hügel/Elzer) sowie gefragter Referent und Sachverständiger – zuletzt für den Rechtsausschuss des Bundestags zur WEG-Reform 2024.
Zielgruppe
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 2 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 2 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV
Termin | Ort | Zeit
Gebühr
250 € zzgl. 19 % MwSt.
Gebühr
250 € zzgl. 19 % MwSt.
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de
Da unsere Website derzeit neu aufgesetzt wird, ist eine Buchung momentan nur per eMail oder telefonisch möglich.