Die Aufteilung der CO2-Kosten (online)
Seit 2023 zahlen Mieter und Vermieter gemeinsamAuf den Kohlendioxidausstoß z.B. einer Gas- oder Ölheizung wird bei Wohn- und Gewerberaum ein Kohlendioxidpreis erhoben. Gemäß dem CO2KostAufG müssen diese Kosten von Mietern und Vermietern gemeinsam getragen werden. Das muss ab Januar 2024 in der Heizkostenabrechnung ausführlich ausgewiesen sein. Unterbleibt diese Ausweisung, kann der Mieter seine gesamten Heizkosten um 3% kürzen. Das rund dreistündige Webinar hilft Ihnen, die gefährlichsten Fußangeln des CO2KostAufG zu umgehen.
Das CO2KostAufG
- ■ Geltungsbereich
- ■ Selbstversorgende Mieter
- ■ Heizfremde Brennstoffnutzung
- ■ Brennstoff-Informationen
- ■ Wohnflächenangabe im Mietvertrag
- ■ Zielstellung: Bessere Gebäudedämmung
- ■ Ausnahmen für Nichtwohngebäude
- ■ Gebäude-Anmietung durch Kommunen
- ■ 3%-Kürzungsrecht des Mieters
- ■ Rechenbeispiele
Offene Probleme und Lösungsansätze
- ■ Was versteht das Gesetz unter Wohnfläche?
- ■ Gibt es Besonderheiten für sog. Nichtwohngebäude?
- ■ Muss die Warmwasserversorgung berücksichtigt werden?
- ■ Was gilt bei Häusern unter Denkmalschutz?
- ■ Wie ermittele ich den abrechnungsrelevantem Brennstoffpreis?
- ■ Was passiert, wenn der Mieter selbst Kunde beim Gasversorger ist?
- ■ Was ist mit gasbetriebenen Backöfen oder Kochherden?
RA Frank Georg Pfeifer war 20 Jahre beim Zentralverband Haus & Grund für Mietrecht und technisches Recht zuständig, bis Ende 2008 Geschäftsführer beim Landesverband Haus & Grund Westfalen. Er ist Mitbegründer des Deutschen Mietgerichtstages; Verfasser einer Vielzahl juristischer Aufsätze, weiterhin Mitautor des im April 2023 in 10. Auflage erschienen „Handbuchs der Heizkostenabrechnung“. Beim Beck‘schen-Online-Kommentar Mietrecht, der bereits in der 33. Edition (Stand: 01.08.2023) vorliegt, kommentiert er u.a. das Betriebskostenrecht der §§ 556 ff. BGB sowie die Heizkostenverordnung.
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV
zzgl. weitere Zeit für Fragen
175 € zzgl. 19 % MwSt.