Die Aufteilung der CO2-Kosten (online)

Seit 2023 zahlen Mieter und Vermieter gemeinsam
Seminarziele

Auf den Kohlendioxidausstoß z.B. einer Gas- oder Ölheizung wird bei Wohn- und Gewerberaum ein Kohlendioxidpreis erhoben. Gemäß dem CO2KostAufG müssen diese Kosten von Mietern und Vermietern gemeinsam getragen werden. Das muss ab Januar 2024 in der Heizkostenabrechnung ausführlich ausgewiesen sein. Unterbleibt diese Ausweisung, kann der Mieter seine gesamten Heizkosten um 3% kürzen. Das rund dreistündige Webinar hilft Ihnen, die gefährlichsten Fußangeln des CO2KostAufG zu umgehen.

Seminarinhalt

Das CO2KostAufG

  • Geltungsbereich
  • Selbstversorgende Mieter
  • Heizfremde Brennstoffnutzung
  • Brennstoff-Informationen
  • Wohnflächenangabe im Mietvertrag
  • Zielstellung: Bessere Gebäudedämmung
  • Ausnahmen für Nichtwohngebäude
  • Gebäude-Anmietung durch Kommunen
  • 3%-Kürzungsrecht des Mieters
  • Rechenbeispiele

Offene Probleme und Lösungsansätze

  • Was versteht das Gesetz unter Wohnfläche?
  • Gibt es Besonderheiten für sog. Nichtwohngebäude?
  • Muss die Warmwasserversorgung berücksichtigt werden?
  • Was gilt bei Häusern unter Denkmalschutz?
  • Wie ermittele ich den abrechnungsrelevantem Brennstoffpreis?
  • Was passiert, wenn der Mieter selbst Kunde beim Gasversorger ist?
  • Was ist mit gasbetriebenen Backöfen oder Kochherden?
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de