ABO-Reihe: Mietrecht aktuell

Bleiben Sie auf der Höhe der Zeit – ein unbedingtes Muss
Seminarziele
Durch die Mietpreisbremse haben Mieter zu Vertragsbeginn einen Auskunftsanspruch über die Tatsachen, die eine Ausnahme für die Miethöhe rechtfertigen. Dieser verjährt erst drei Jahre nach der Geltendmachung durch den Mieter, wie der BGH jüngst entschieden hat. Hat der Vermieter es im Vormietverhältnis versäumt, Auskunft zu geben, so war die Vormiete nicht in voller Höhe geschuldet und kann damit nicht als Ausnahme für das Folgemietverhältnis herangezogen werden.
Konzept
Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate und neue Gesetze. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an die Referenten richten.
Seminarinhalt

  1. Miethöhe und Mietpreisbremse
    • Mieter beweispflichtig für Verstoß
    • Auskunftsanspruch verjährt drei Jahre nach Geltendmachung
    • Verletzung der Auskunftspflicht im Vorvertrag wirkt auf Folgevertrag nach
    • Umfassende Modernisierung: Heizung vor Tausch zu alt
    • Mieterhöhungsverlangen bei Vermietermehrheit
    • Ermittlung der Hybrid-Miete (Büro + Wohnen)
    • Vergleichsmiete nicht nur mit Mietspiegel
    • Kappungsgrenze nicht zeitanteilig zu kürzen
    • Mieterhöhung und verlängerte Räumungsfrist nach Vertragsende
    • Überhöhte Mietzahlung durch JobCenter
  2. Modernisierung und Instandsetzung
    • Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schönheitsreparaturen
    • Rauchmeldertausch keine Modernisierung
    • Mieterhöhung: Bezugnahme auf Kostenschätzung in der Ankündigung
  3. Nebenkosten
    • Schlüsselcodes gemieteter Heizkostenverteiler
    • Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen
    • Verspätete Abrechnung
  4. Sonstiges
    • Schadensersatz: Aufzug beim Umzug beschädigt
    • Untervermietung: Mieter muss konkretes Interesse darlegen