Vermieten und Verwalten im Berliner Milieuschutz (Web-Seminar)

Umwandlung und Modernisierung unter erschwerten Bedingungen
Seminarziele
In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Berliner Milieuschutzgebiete dramatisch erhöht. Zum 30. Juni 2020 gab es berlinweit 61 Soziale Erhaltungssatzungen für insgesamt knapp 487.000 Wohnungen. Inzwischen ist die Zahl der Milieuschutzgebiete auf 65 gestiegen. In diesen Gebieten bedürfen Modernisierungsmaßnahmen einer behördlichen Genehmigung, unabhängig davon, ob es sich um eine Miet-/Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus handelt. Nur wenige kennen die z. T. einschneidenden Konsequenzen für die Bewirtschaftung und Weiterentwicklung solcher Grundstücke und die restriktive und uneinheitliche Genehmigungspraxis der einzelnen Bezirksverwaltungen.
Seminarinhalt

Die Grundlagen

■ Der rechtliche Rahmen nach dem BauGB
  › Erhaltung der städtebaulichen Eigenart
  › Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
  › Städtebauliche Umstrukturierung
■ Die zwingenden Vorgaben des BauGB für die Erteilung von Genehmigungen bei
  › Modernisierungen
  › Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum

Die Berliner Milieuschutzgebiete

■ Übersicht über die 65* Berliner Milieuschutzgebiete
■ Unterschiedliche Genehmigungspraxis in den Bezirken

Genehmigungspraxis im Detail

■ Welche Maßnahmen sind genehmigungsfähig?
■ Bei welchen Maßnahmen kann es Schwierigkeiten geben?
■ Wie ist der Stand hinsichtlich der Reizthemen Aufzug, Balkone (insbesondere die berüchtigten „Zweitbalkone“), Schlauchbad, Hänge-WCs, Strukturheizkörper, Wohnungszusammenlegungen?
■ Umwandlungsverbot (Land/Bund)
■ Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte
■ Bezirkliches Vorkaufsrecht
■ Abwendungsvereinbarungen

* die Anzahl kann sich bis zum Seminar noch ändern