Workshop: Glasfaserausbau und Kabel-TV-Umlage (Präsenzseminar)
Kabeleinbau, Gestattungsverträge und Umlage nach dem 1. Juli 2024Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurde die Umlagefähigkeit der Kabel-TV-Gebühren mit Wirkung zum 30. Juni 2024 abgeschafft. Mieter sollen damit in Zukunft ihre Versorgung selbst wählen können. Gleichzeitig versuchen viele Netzbetreiber aggressiv den Glasfaserausbau zu forcieren. Hat der Einzeleigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft keine Pläne, das hausinterne Netz selbst auszubauen, kann es dazu kommen, dass jede Wohnung von den Netzbetreibern auf Wunsch des Nutzers separat angeschlossen wird. Vergibt er den Auftrag selber oder übernimmt er den Ausbau, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Refinanzierung mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen.
Kabel-TV-Umlage
- Abschaffung der Umlagefähigkeit
- Welche Kosten sind betroffen?
- „Sammelvertrag“ in WEG
- Sonderkündigungsrecht
- Wem gehört das Hausnetz?
- Fortführung und Risikoabsicherung
- bei der Bundesnetzagentur
- Opt-Out-Recht für Mieter ab Juli 2024
Glasfaserausbau
- Recht auf schnellen Internetzugang für Wohnungseigentümer
- Wie schnell ist „schnell“?
- Recht des Betreibers, das Netz bis in die einzelne Wohnung zu legen
- „Wildwuchs“ vermeiden
- Duldungspflicht Hausanschluss
- Mitbenutzung von Netzen
- Glasfaserbereitstellungsentgelt
- Modernisierungsumlage
Dietmar Schickel (DSC) war 23 Jahre Geschäftsführer bei einem großen Kabel- und Telekommunikationsunternehmen. Heute berät er Immobilienunternehmen aller Art, Stadtwerke und Kommunen u. a. in Sachen Digitales Quartiersmanagement.
Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter ist Professor für Privates Wirtschaftsrecht an der HWR Berlin und insbesondere auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert. Er ist Mitautor des Schmidt-Futterer Mietrecht und schreibt regelmäßig für führende juristische Fachzeitschriften.
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)