Vergangene Seminare
Seminare 2024
(Irr-)Wege aus der Mietpreisbremse (1)
Die Regelungen der Mietpreisbremse gelten nach wie vor und werden zunehmend durch gewerbliche Inkassounternehmen auch durchgesetzt. Durch geeignete Regelungen im Mietvertrag lässt sich die Position des Vermieters jedoch stärken. Gegenstand dieses Seminars ist ein Überblick über die zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten für Wohnungsmietverträge und die gesetzlichen Ausnahmen und Sonderfälle, um in der Vermietungspraxis mit den gesetzlichen Preisgrenzen nicht in Konflikt zu kommen.
28. Februar 2024
28. Februar 2024
Crashkurs: Betriebskostenabrechnung (2)
Die Betriebskostenabrechnung hat eine einfache Aufgabe: Sie soll es dem fachunkundigen Mieter ermöglichen, die Höhe und Verteilung der Kosten nachvollziehen zu können. Dem Vermieter (bzw. Verwalter) fällt also die Aufgabe zu, teilweise hochkomplexe Zusammenhänge zu entwirren und auf wenigen Seiten übersichtlich darzustellen. Dabei muss er verschiedene rechtliche und vertragliche Vorgaben einhalten, die möglicherweise Generationen auseinander liegen. Wie man dabei strukturiert vorgeht, erklären ein erfahrener Praktiker und ein gestandener Mietrechtsanwalt praxisorientiert und mit Zeit für Besonderheiten und Neuerungen der vergangenen Jahre.
5. März 2024
12. März 2024
5. März 2024
12. März 2024
Die Aufteilung der CO2-Kosten (online) (1)
Auf den Kohlendioxidausstoß z.B. einer Gas- oder Ölheizung wird bei Wohn- und Gewerberaum ein Kohlendioxidpreis erhoben. Gemäß dem CO2KostAufG müssen diese Kosten von Mietern und Vermietern gemeinsam getragen werden. Das muss ab Januar 2024 in der Heizkostenabrechnung ausführlich ausgewiesen sein. Unterbleibt diese Ausweisung, kann der Mieter seine gesamten Heizkosten um 3% kürzen. Das rund dreistündige Webinar hilft Ihnen, die gefährlichsten Fußangeln des CO2KostAufG zu umgehen.
14. März 2024
14. März 2024
ABO-Reihe: Mietrecht aktuell (3)
Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate und neue Gesetze. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an die Referenten richten.
20.3.2024 (Präsenz)
26.6.2024 (Präsenz) 16.10.2024
20.3.2024 (Präsenz)
26.6.2024 (Präsenz) 16.10.2024
Glasfaserausbau und Kabel-TV-Umlage (Workshop) (1)
Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurde die Umlagefähigkeit der Kabel-TV-Gebühren mit Wirkung zum 30. Juni 2024 abgeschafft. Mieter sollen damit in Zukunft ihre Versorgung selbst wählen können. Gleichzeitig versuchen viele Netzbetreiber aggressiv den Glasfaserausbau zu forcieren. Hat der Einzeleigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft keine Pläne, das hausinterne Netz selbst auszubauen, kann es dazu kommen, dass jede Wohnung von den Netzbetreibern auf Wunsch des Nutzers separat angeschlossen wird. Vergibt er den Auftrag selber oder übernimmt er den Ausbau, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Refinanzierung mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen.
6.5.2024
6.5.2024
Der Abschluss des Wohnraummietvertrags (1)
Knapp die Hälfte der Deutschen wohnt zur Miete. Das Mietrecht ist daher häufig Spielball der Politik und gehört zu den am schärfsten regulierten Bereichen des täglichen Lebens. Fast nirgends ist die Vertragsfreiheit so stark eingeschränkt wie hier. Beim Abschluss des Mietvertrags verpflichtet sich der Vermieter, einen beträchtlichen Wert, die Mietwohnung, in die Hände des Mieters zu geben – in der Regel auf unbestimmte Zeit und mit wenigen Möglichkeiten zur Kündigung. Es ist daher unerlässlich, zu wissen, was im Vertrag stehen muss, darf und kann – und was nicht funktioniert.
28.5.2024
28.5.2024
Der Berliner Mietspiegel 2024 (2)
Nachdem in den Nachwehen des gescheiterten Berliner Mietendeckels zunächst gar nicht mehr versucht wurde, einen korrekten Mietspiegel aufzustellen und nur der 2019 erstmals fortgeschriebene Mietspiegel 2017 in den Jahren 2021 und 2023 noch zweimal indexiert und mehr schlecht als recht weitergenutzt wurde, stellt die Stadt 2024 wieder einen qualifizierten Mietspiegel auf. Da der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Miete zwischenzeitlich von vier auf sechs Jahre verlängert und eine Auskunftspflicht gesetzlich verankert wurde, ist nicht vorherzusehen, in welche Richtung sich die Vergleichsmieten verändert haben. Was der Mietspiegel 2024 Neues bringt, wie er anzuwenden ist und ob/welche grundlegenden Neuerungen es gibt oder doch nur alten Wein in neuen Schläuchen, erläutern Matthias Vogt und Lukas Andreas Wenderoth.
11.6..2024 (9:30 Uhr)
11.6..2024 (14:30 Uhr)
11.6..2024 (9:30 Uhr)
11.6..2024 (14:30 Uhr)
Seminare 2023
ABO-Reihe: Mietrecht aktuell (4)
Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate und neue Gesetze. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an die Referenten richten.
15.3.2023 (Präsenz)
28.6.2023 (Präsenz)
27.09.2023 (Präsenz)
13.12.2023 (Präsenz)
15.3.2023 (Präsenz)
28.6.2023 (Präsenz)
27.09.2023 (Präsenz)
13.12.2023 (Präsenz)
ABO-Reihe: Wohnungseigentumsrecht aktuell (Web-Seminar) (1)
Schwerpunktthema: Das neue GEG im WEG
Rechtsprechung und Praxishinweise rund um das Wohnungseigentum. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an den Referenten richten. Die Seminarreihe wird halbjährig durchgeführt. Der nächste Termin wird im 1. Halbjahr 2024 stattfinden.
6.12.2023 (Präsenz)
6.12.2023 (Präsenz)
Auffrischung: Betriebskostenabrechnung (1)
Die Betriebskostenabrechnung hat eine einfache Aufgabe: Sie soll es dem fachunkundigen Mieter ermöglichen, die Höhe und Verteilung der Kosten nachvollziehen zu können. Dem Vermieter (bzw. Verwalter) fällt also die Aufgabe zu, teilweise hochkomplexe Zusammenhänge zu entwirren und auf wenigen Seiten übersichtlich darzustellen. Dabei muss er verschiedene rechtliche und vertragliche Vorgaben einhalten, die möglicherweise Generationen auseinander liegen. Wie man dabei strukturiert vorgeht, erklären ein erfahrener Praktiker und ein gestandener Mietrechtsanwalt praxisorientiert und mit Zeit für Besonderheiten und Neuerungen der vergangenen Jahre.
10.05.2023
10.05.2023
Berliner Mietspiegel 2023 (1)
Am 15. Juni 2023 veröffentlicht der Berliner Senat den Mietspiegel 2023. Es handelt sich um einen einfachen Mietspiegel, der eine Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete um 5,4 % festlegt.
26.06.2023
26.06.2023
Crashkurs: Mietrecht (1)
Teil der Kurs-Reihe "zertifizierter WEG-Verwalter": Knapp die Hälfte der Deutschen wohnt zur Miete. Das Mietrecht ist daher häufig Spielball der Politik und gehört zu den am schärfsten regulierten Bereichen des täglichen Lebens. Fast nirgends ist die Vertragsfreiheit so stark eingeschränkt, wie hier. Gleichzeitig verlangen das gesetzliche Leitbild und die Rechtsprechung nur einer Vertragspartei ab, umfassend über die mannigfaltigen Vorschriften informiert zu sein. Dieses Seminar gibt eine Einführung in einen Bereich, den zu erfassen eigentlich ein Lebenswerk ist.
12.10.2023
12.10.2023
Crashkurs: Schönheitsreparaturen (1)
Kaum ein Thema hat Vermieter und Verwalter in den letzten 20 Jahren so umgetrieben wie die Schönheitsreparaturen, nachdem der BGH in einer Reihe von spektakulären Fällen viele der gängigen Umlage-Klauseln „gekippt“ und eine wirksame Überwälzung der Renovierung auf den Mieter davon abhängig gemacht hat, dass die Wohnung entweder renoviert übergeben oder dem Mieter eine „angemessene Kompensation“ gewährt wird. Trotz der „Klarstellungen“ des BGH in seinen aktuellen Entscheidungen zu diesem Thema bleiben insbesondere für den Praktiker viele Fragen offen, wie mit der aktuellen Lage umzugehen ist. Gegenstand des Seminars ist, welche Möglichkeiten der Abwälzung der Schönheitsreparaturen aktuell bestehen und wie mit unwirksamen Klauseln umzugehen ist. Von vielen Vermietern noch immer nicht realisiert ist dabei die Tendenz der Rechtsprechung den Vorgaben des Wohnraummietrechts zu folgen, was zu teuren Folgen führen kann!
22. März 2023
22. März 2023
Crashkurs: Verkehrssicherungspflichten (1)
Wer eine Immobilie besitzt, muss dafür Sorgen, dass von ihr keine Gefährdung ausgeht. Einige dieser Verkehrssicherungspflichten können an Dritte delegiert werden, einige sind im Verwaltungsvertrag inkludiert. Die Verletzung von Verkehrssicherungs- und Schutzpflichten kann, ebenso wie die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, vertragliche und deliktische Haftungsansprüche begründen. Verwalter müssen anerkannte Regeln der Technik (DIN, VDE, DVGW, …) sowie öffentliche Vorschriften einhalten, um schlussendlich Sach- und Personenschäden zu verhindern und nicht zuletzt Haftungsansprüchen vorzubeugen.
27. April 2023
27. April 2023
Fördermittel – Welche gibt es und wie beantragt man sie? (1)
Teil der Kurs-Reihe "zertifizierter WEG-Verwalter": Die Klimawende ist das politische Mammutprojekt der Gegenwart und trifft vor allem die Eigentümer – und im Nachgang dann auch Mieter und andere Nutzer – von Immobilien. Dieses Seminar bietet eine Einführung darin, welche Fördermittel für die Sanierung und Modernisierung in Anspruch genommen werden können und wo und wie sie zu bekommen sind.
17.10.2023
17.10.2023
Intensivkurs Wohnungseigentumsrecht (1)
Teil der Kurs-Reihe "zertifizierter WEG-Verwalter": Der Kauf einer Eigentumswohnung wird häufig mit einer polygamen Eheschließung verglichen, bei der man seine künftigen Gatten vorher allerdings noch nicht einmal kennenlernen durfte. Sodann finden sie sich oft ahnungslos in einem Rechtsgebiet wieder, von dem sie nicht selten überhaupt nichts verstehen. Umso wichtiger ist es, dass der Verwalter, der zugleich ein Jurist, Buchhalter und Eheberater sein muss, sich gut auskennt.
5. und 6.9.2023
5. und 6.9.2023
Sachenrecht für WEG-Verwalter (Web-Seminar) (1)
Teil der Kurs-Reihe "zertifizierter WEG-Verwalter": Vom Verbraucher erwartet der Staat zunehmend weniger. Insbesondere gehen Gesetzgeber und Rechtsprechung
davon aus, dass es sich bei Verbrauchern in allen Belangen um Ahnungslose handelt. Deshalb
soll der WEG-Verwalter alle mutmaßlichen Wissenslücken innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
schließen können. Alles Wichtige zum Sachenrecht erfahren Sie in diesem Seminar.
21.09.2023
21.09.2023
Technische Verwaltung von Immobilien (Web-Seminar) (1)
Teil der Kurs-Reihe "zertifizierter WEG-Verwalter": Das Ganze ist häufig mehr als die Summe seiner Teile. Doch die wenigsten Immobilieneigentümer und Verwalter wissen, aus welchen Teilen ihr Gebäude besteht, wie deren Zustand ist, wo wann Handlungsbedarf droht und was man ggf. kombinieren kann. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie mit der Substanz eines Gebäudes umzugehen haben, von der Bestandsaufnahme über die Dokumentation, den Erhalt und seine Weiterentwicklung.
14.09.2023
14.09.2023
Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich (Web-Seminar) (1)
Teil der Kurs-Reihe "zertifizierter WEG-Verwalter": Die Klimawende ist das politische Mammutprojekt der Gegenwart und trifft vor allem die Eigentümer – und im Nachgang dann auch Mieter und andere Nutzer – von Immobilien. Dieses Seminar bietet eine Einführung darin, wie die energierechtliche Landschaft derzeit aussieht und wie eine energetische Sanierung richtig geplant und durchgeführt wird.
10.10.2023
10.10.2023
Versicherungen im Immobilienbereich (Web-Seminar) (1)
Teil der Kurs-Reihe "zertifizierter WEG-Verwalter": Die Deutschen gelten als das überversichertste Volk der Erde. Doch insbesondere wenn es um hohe Geldwerte geht, wie etwa im Immobilienbereich, sind Versicherungen oft nicht nur sinnvoll, sondern sogar vorgeschrieben. Welche Versicherungen für Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Verwalter relevant sind, beleuchtet dieses Seminar.
28.9.2023
28.9.2023
Vertragsrecht für WEG-Verwalter (Web-Seminar) (1)
Teil der Kurs-Reihe "zertifizierter WEG-Verwalter": Die WEG beauftragt den Einbau eines neuen Fensters in einer Sondereigentumseinheit. Handelt es sich dabei um einen Werkvertrag, einen Bauvertrag oder einen Verbraucherbauvertrag? Wann welche Art von Vertrag vorliegt und was die jeweiligen Besonderheiten sind, erfahren Sie in diesem Seminar.
12.09.2023
12.09.2023
Seminare 2022
Heizkostenverordung – Das ist neu (Web-Seminar) (2)
Seit dem 1. Dezember 2021 ist die Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft und damit eine Reihe neuer Anforderungen für Vermieter. Künftig müssen nicht nur fernablesbare Erfassungsgeräte eingebaut werden, sondern die Mieter zusätzlich monatlich mit einer Litanei an Informationen zu Verbrauch, Steuern u.v.m. beschallt werden. Bei Fehlern droht ein erweitertes Kürzungsrecht des Mieters von bis zu 21 % der verbrauchsabhängigen Kosten. Einen Überblick über die Neuerungen liefert Heizkostenexperte RA Frank-Georg Pfeifer.
22.02.2022
19.05.2022
ABO-Reihe: Mietrecht aktuell (4)
Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate und neue Gesetze. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an die Referenten richten.
23.3.2022 (Präsenz)
15.6.2022 (Präsenz)
28.9.2022 (Präsenz)
14.12.2022 (Präsenz)
23.3.2022 (Präsenz)
15.6.2022 (Präsenz)
28.9.2022 (Präsenz)
14.12.2022 (Präsenz)
Crashkurs: Bauvertrag (Web-Seminar) (1)
Zum Job des WEG- und Hausverwalters gehört es auch, Verträge über kleine und große Baumaßnahmen auszuhandeln und abzuschließen. Gleichzeitig stellt das im Jahr 2018 novellierte BGB-Bauvertragsrecht für viele Anwender noch ein Buch mit sieben Siegeln dar. Darüber, was beim Abschluss eines Bauvertrags zu beachten ist, welche Fallstricke es gibt und wie mit Nachträgen und Mängeln umzugehen ist, erläutert RAin Dr. Petra Sterner.
22 und 24.03.2022
Crashkurs Betriebskostenabrechnung (Web-Seminar) (1)
Die Betriebskostenabrechnung hat eine einfache Aufgabe: Sie soll es dem fachunkundigen Mieter ermöglichen, die Höhe und Verteilung der Kosten nachvollziehen zu können.
Dem Vermieter (bzw. Verwalter) fällt also die Aufgabe zu, teilweise hochkomplexe Zusammenhänge zu entwirren und auf wenigen Seiten übersichtlich darzustellen. Dabei muss er nicht nur die Betriebs- und Heizkostenverordnung sowie deren gerichtliche Auslegungen kennen, sondern ggf. auch unterschiedliche Umlagevereinbarungen in Mietverträgen – die möglicherweise Generationen auseinanderliegen – berücksichtigen und das ganz nebenbei noch ohne Fehler. Und Fehler passieren schnell, denn schon die Frage, welche Kosten überhaupt umlagefähig sind, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Fehler in der Abrechnung können viel Zeit, Nerven und schließlich auch Geld kosten – und ein intaktes Mietverhältnis nachhaltig zerrütten. Es lohnt sich also, seinen Ehrgeiz daran zu setzen, ein einwandfreies Rechenwerk abzuliefern. 30.03.2022
Dem Vermieter (bzw. Verwalter) fällt also die Aufgabe zu, teilweise hochkomplexe Zusammenhänge zu entwirren und auf wenigen Seiten übersichtlich darzustellen. Dabei muss er nicht nur die Betriebs- und Heizkostenverordnung sowie deren gerichtliche Auslegungen kennen, sondern ggf. auch unterschiedliche Umlagevereinbarungen in Mietverträgen – die möglicherweise Generationen auseinanderliegen – berücksichtigen und das ganz nebenbei noch ohne Fehler. Und Fehler passieren schnell, denn schon die Frage, welche Kosten überhaupt umlagefähig sind, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Fehler in der Abrechnung können viel Zeit, Nerven und schließlich auch Geld kosten – und ein intaktes Mietverhältnis nachhaltig zerrütten. Es lohnt sich also, seinen Ehrgeiz daran zu setzen, ein einwandfreies Rechenwerk abzuliefern. 30.03.2022
Die neue Grundsteuer – verstehen, berechnen und die Feststellungserklärung richtig ausfüllen (Web-Seminar) (2)
In diesem Jahr müssen alle Grundeigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für die neue, ab 2025 geltende Grundsteuer abgeben. Wie die Erklärung abzugeben ist, welche Werte dafür benötigt werden, wo diese zu finden sind und welche unterschiedlichen Regelungen und Anforderungen es in den verschiedenen Bundesländern gibt, erläutert VRiFG a. D. Hans-Joachim Beck.
5.04.2022
12.10.2022
Mieterhöhungen bei preisfreien Wohnungen (Präsenz) (1)
Die Inflationsrate in Deutschland lag zuletzt bei 7,3 % innerhalb eines Jahres. Sollte sie auf diesem Niveau bleiben oder sogar noch weiter anziehen, müssen Vermieter der bitteren Wahrheit ins Auge sehen, dass sie selbst mit der vom Gesetzgeber maximal zugelassenen Mieterhöhungsmöglichkeit von 20 % (und lediglich 15 % in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie Berlin) innerhalb von drei Jahren nicht einmal mehr den Werterhalt ihrer Mietverträge erreichen können. Um den möglichen Schaden klein zu halten gilt es, bei der Mieterhöhung fehlerfrei zu arbeiten, was dadurch erschwert ist, dass die Wirksamkeit des Berliner Mietspiegels 2021 bisher fraglich ist. Zusätzlich verkompliziert die Mitteilungspflicht aus Art. 14 DSGVO die Verwendung von Vergleichswohnungen.
24.06.2022
Mietpreisbremse und Vertragsgestaltung (Präsenz) (1)
Der Wohnungsmarkt in Deutschland wird seinem Namen vielerorts kaum noch gerecht. Denn die Grenzen dessen, was Mieter und Vermieter miteinander vereinbaren können, sind im Gegensatz zu anderen Vertragsarten deutlich eingeschränkt. Das gilt neben den Heizkosten, der Vertragslaufzeit und Schönheitsreparatuen insbesondere für den Mietzins, was immer häufiger zu Post von Legal-Tech-Unternehmen führt. Einen Überblick darüber, was bei der Vereinbarung der Miethöhe erlaubt ist, was nicht und für welche Vertragskonstellationen andere Regeln gelten, gibt RA Lukas A. Wenderoth.
14.09.2022
Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau (Web-Seminar) (1)
Vermieter öffentlich geförderter Sozialwohnungen mit gesetzlicher Mietpreisbindung dürfen zum 1. Januar 2023 die Pauschalen für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten und somit die Durchschnitts-/Verpflichtungsmiete erhöhen. Die dafür maßgebliche Inflation zwischen Oktober 2019 und 2022 lag bei rund 15 %. Zusätzlich können die Verpflichtungsmieten zum 1. April um 0,1278 €/m2 Wohnfläche erhöht werden. Nach Ansicht der IBB soll das allerdings innerhalb des Nachwirkungszeitraumes nicht mehr möglich sein, wenn die öffentlichen Darlehen vorzeitig und vollständig zurückgezahlt wurden.
8.12.2022 (Webseminar)
8.12.2022 (Webseminar)
Seminare 2021
Geschäftsraummiete in Zeiten von Corona (Web) (1)
Als der erste COVID-Lockdown im Frühjahr des vergangenen Jahres die deutsche Wirtschaft ins Chaos stürzte, reagierte die Bundesregierung zunächst mit einem Kündigungsmoratorium auf die finanzielle Lage vieler (Gewerbe-)Mieter. Seitdem wird der Flickenteppich aus Gesetzen und Verordnungen, mit denen den Auswirkungen der Pandemie begegnet werden soll, immer größer. Trotzdem sind viele Fragen offen. Uneinigkeit gibt es etwa bei der Frage, ob die Kosten der Einschränkungen dem Mieter, dem Vermieter oder beiden aufgebürdet werden sollten. Den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert RauN Dr. Michael Schultz und zeigt Möglichkeiten auf, eine Lastenverteilung mit Augenmaß vertraglich vorwegzudenken.
25.02.2021
Das neue WEG für Verwalter (Web) (2)
Am 1. Dezember 2020 ist die Novelle des WEG (das WEMoG) in Kraft getreten. Künftig soll die Beschlussfassung für bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht werden. Außerdem gibt es Änderungen zur Kostentragung von Sanierungsmaßnahmen, eine Öffnungsklausel für die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen und einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Neu ist auch, dass der aufteilende Eigentümer künftig sofort eine beschlussfähige Ein-Personen-Gemeinschaft darstellt, die einen Verwalter bestellen und ihn beauftragen kann, Verträge zu schließen, die durchaus auch langfristig angelegt sein können. Die wichtigsten Neuerungen für das Tagwerk des WEG-Verwalters erläutert RA Uwe Wanderer.
2. und 3.3.2021 Das neue WEG – Einführung
22.4.2021 Das neue WEG – Bauliche Veränderungen
ABO-Reihe: Mietrecht aktuell (4)
Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate und neue Gesetze. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an die Referenten richten.
17.3.2021 (Web)
9.6.2021 (Web)
15.9.2021 (Präsenz)
15.12.2021 (Präsenz)
17.3.2021 (Web)
9.6.2021 (Web)
15.9.2021 (Präsenz)
15.12.2021 (Präsenz)
Die Rückabwicklung des Berliner Mietendeckels (Web) (1)
Das Bundesverfassungsgericht hat den Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Jetzt ist bedachtes Handeln gefragt, denn es ist zu befürchten, dass viele Mieter auf die Wirksamkeit vertraut und die aufgelaufene Mietdifferenz nicht zurückgelegt haben.
Was die Entscheidung für laufende Mietverhältnisse bedeutet, wie zu verfahren ist und welche Zahlungsvereinbarungen mit den Mietern getroffen werden können, um den sozialen Schaden zu verhindern, den der Berliner Gesetzgeber heraufbeschworen hat, erläutern Hans-Joachim Beck und Michael Schultz.
21. April 2021
Der Berliner Mietspiegel 2021 (Web) (1)
Der Fall des Mietendeckels ist der Aufstieg des Mietspiegels. Der wurde aufgrund des MietenWoG in diesem Jahr lediglich indexiert fortgeschrieben und Anfang Mai veröffentlicht. Über den neuen Berliner Mietspiegel 2021, seine Aussagekraft und Anwendung referieren Hans-Joachim Beck und Matthias Vogt.
11. Mai 2021
Kurzupdate Betriebskostenabrechnung (Web) (1)
Aufgrund der Coronapandemie hat die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2020 den Mehrwert- bzw. Umsatzsteuersatz temporär von 19 % (7 %) auf 16 % (5 %) gesenkt. Bereits zu Beginn führte diese Absenkung zu nicht unerheblichen Problemen, weil viele Softwarehersteller nicht in der Lage waren, ihre Programme rechtzeitig anzupassen. Doch auch im Nachhinein bereitet die Steuersenkung vielen Verwaltern Probleme in der Abrechnung. Das betrifft insbesondere den Mehrwertsteuersatz für Lieferverträge und die Handhabung der Umsatzsteuer bei Betriebskostenvorauszahlungen von Gewerbemietern. Neben diesen Problemen befasst sich RA Matthias Vogt im aktuellen Seminar auch mit der gesetzlichen Vereinfachung der Betriebskostenweitergabe in vermieteten Eigentumswohnungen und aktueller Rechtsprechung rund um die Betriebskostenabrechnung.
4. Mai 2021
4. Mai 2021
Vermieten und Verwalten im Berliner Milieuschutz (Web) (1)
In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Berliner Milieuschutzgebiete dramatisch erhöht. Zum 30. Juni 2020 gab es berlinweit 61 Soziale Erhaltungssatzungen für insgesamt knapp 487.000 Wohnungen. Inzwischen ist die Zahl der Milieuschutzgebiete auf 65 gestiegen. In diesen Gebieten bedürfen Modernisierungsmaßnahmen einer behördlichen Genehmigung, unabhängig davon, ob es sich um eine Miet-/Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus handelt. Nur wenige kennen die z. T. einschneidenden Konsequenzen für die Bewirtschaftung und Weiterentwicklung solcher Grundstücke und die restriktive und uneinheitliche Genehmigungspraxis der einzelnen Bezirksverwaltungen.
18. Mai 2021
18. Mai 2021
Inkassodienstleister und die Mietpreisbremse: Wie wehre ich mich? (Web) (1)
„Legal Tech“, Rechtsberatung und Rechtsbeistand mittels IT ist vom BGH registrierten Inkassodienstleistern
grundsätzlich zugestanden worden. Besonders aktiv auf dem Felde ist ein Berliner Unternehmen, mit dem der
eine oder andere Vermieter schon teure Bekanntschaft gemacht hat. Die Flinte ins Korn werfen, wenn „Conny“
auftaucht, muss man jedoch nicht. Welche Werkzeuge Vermietern zur Verfügung stehen, um sich gegen die
Forderungen der Legal-Techs zu verteidigen, und wie man sie richtig einsetzt, erläutert RA Alexander Kroll und
erklärt zudem, mit welchen Methoden diese Unternehmen bisweilen deutlich mehr fordern als vom Gesetz
erlaubt.
25. Mai 2021
Die Heizkostenabrechnung: Vor und nach der Reform (Web) (1)
Die Heizkostenabrechnung ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Nicht selten streiten Mieter und Vermieter über die Richtigkeit der Abrechnung. Sei es aufgrund einer falschen Geräteinstallation, einer abgelaufenen Eichung oder eines ungültigen Verteilungsschlüssels, wer nicht sorgfältig arbeitet, riskiert sogar eine Kürzung der Umlage. Das Seminar behandelt von den rechtlichen Aspekten über die Technik alles Wissenswerte zur Heizkostenabrechnung nach derzeitigem Recht sowie der angekündigten Novelle der Heizkostenverordnung.
28. Oktober 2021
Mietpreisbremse und Vertragsgestaltung (Web) (1)
Der Wohnungsmarkt in Deutschland wird seinem Namen vielerorts kaum noch gerecht. Denn die Grenzen dessen, was Mieter und Vermieter miteinander vereinbaren können, sind im Gegensatz zu anderen Vertragsarten deutlich eingeschränkt. Das gilt neben den Heizkosten, der Vertragslaufzeit und Schönheitsreparatuen insbesondere für den Mietzins, was immer häufiger zu Post von Legal-Tech-Unternehmen führt. Einen Überblick darüber, was bei der Vereinbarung der Miethöhe erlaubt ist, was nicht und für welche Vertragskonstellationen andere Regeln gelten, gibt RA Lukas A. Wenderoth.
7. Dezember 2021
Zweckentfremdungsverbot erneut verschärft (1)
Kurz vor der Wahl, am 16. September 2021, wurde von R2G das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz verschärft. Künftig dürfen die Bezirksämter Daten zu Personen, Objekten und Nutzungsart bei diversen Stellen (u. a. Websitebetreiber, Verlage, Makler und Verwalter) anfordern. Leerstand muss dem Bezirksamt zudem nach 3 Monaten angezeigt werden. Außerdem wurde nach dem Scheitern vor dem Berliner Verwaltungsgericht ein neuer Versuch unternommen, Mietobergrenzen für Ersatzwohnraum einzuführen. Das Seminar liefert eine Einführung in das Zweckentfremdungsverbot und informiert über alle Neuerungen.
Seminare 2020
Der Berliner Mietendeckel – Bald gilt Stufe 2 (Web) (1)
„Artikel 1 § 5 tritt neun Monate nach der Verkündung in Kraft.“ – mit diesen Worten regelt das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“, dass ab dem 23. November 2020 Stufe 2 des Mietendeckels, das Verbot von „überhöhten Mieten“, in Kraft tritt. Vermieter müssen rechtzeitig aktiv werden oder riskieren empfindliche Bußgelder. Die gute Nachricht: Eine Anpassung des Mietvertrags ist nicht notwendig und auch nicht ratsam; die schlechte: Zumindest bis zu einer höchstrichterlichen Klärung muss auf einen Teil der Einnahmen verzichtet werden.
6.10.2020
6.10.2020
Das neue WEG: Überblick über die wichtigsten Änderungen (2)
Nach langem hin und her hat der Bundestag am 17. September 2020 die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen. Sofern aus dem Bundesrat in der Plenarsitzung am 9. Oktober kein Widerstand kommt, wird das Gesetz damit am 1. Dezember in Kraft treten. Künftig soll die Beschlussfassung für bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht werden. Außerdem gibt es Änderungen zur Kostentragung von Sanierungsmaßnahmen, eine Öffnungsklausel für die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen und einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.
9.10. und 4.11.2020
9.10. und 4.11.2020
ABO-Reihe: Mietrecht aktuell (3)
Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate und neue Gesetze. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an die Referenten richten.
9.12.2020
16.09.2020
17.06.2020 (Web)
9.12.2020
16.09.2020
17.06.2020 (Web)
Crashkurs: Modernisierung (Web) (1)
Nach bisher einhelliger Auffassung sind bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung (nur) fällige (fiktive) Instandsetzungskosten von den umlegungsfähigen Baukosten abzuziehen. Wenn noch funktionsfähige ältere Bauteile oder Einrichtungen ersetzt werden, kommt kein Abzug in Betracht. Davon ist der BGH jetzt abgerückt und meint, auch beim Austausch intakter, aber alter Bauteile ist künftig eine Art Abzug „alt für neu“ zu machen. Damit wird die Umlagehöhe zur Wundertüte. RA Tobias Scheidacker führt in die Grundlagen der Durchführung eines Modernisierungsvorhabens ein und erläutert sowohl die Neuerungen der vergangenen Jahre als auch die Auswirkungen der BGH-Rechtsprechung.
26.11.2020
26.11.2020
Crashkurs: Betriebskostenabrechnung (1)
Die Betriebskostenabrechnung hat eine einfache Aufgabe: Sie soll es dem fachunkundigen Mieter ermöglichen, die Höhe und Verteilung der Kosten nachvollziehen zu können.
Dem Vermieter (bzw. Verwalter) fällt also die Aufgabe zu, teilweise hochkomplexe Zusammenhänge zu entwirren und auf wenigen Seiten übersichtlich darzustellen. Dabei muss er nicht nur die Betriebs- und Heizkostenverordnung sowie deren gerichtliche Auslegungen kennen, sondern ggf. auch unterschiedliche Umlagevereinbarungen in Mietverträgen – die möglicherweise Generationen auseinanderliegen – berücksichtigen und das ganz nebenbei noch ohne Fehler. Und Fehler passieren schnell, denn schon die Frage, welche Kosten überhaupt umlagefähig sind, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Fehler in der Abrechnung können viel Zeit, Nerven und schließlich auch Geld kosten – und ein intaktes Mietverhältnis nachhaltig zerrütten. Es lohnt sich also, seinen Ehrgeiz daran zu setzen, ein einwandfreies Rechenwerk abzuliefern.
Wie man dabei Schritt für Schritt vorgeht, welche Rechtsregelungen zu beachten sind und wie letztlich Forderungen auch durchgesetzt werden können, erklären ein erfahrener Praktiker und ein gestandener Mietrechtsanwalt praxisorientiert (auch anhand einer Reihe von praktischen Berechnungen – Sie sollten einen Taschenrechner mitbringen!). Selbst für Sonderfälle bleibt Raum.
17.09.2020
Dem Vermieter (bzw. Verwalter) fällt also die Aufgabe zu, teilweise hochkomplexe Zusammenhänge zu entwirren und auf wenigen Seiten übersichtlich darzustellen. Dabei muss er nicht nur die Betriebs- und Heizkostenverordnung sowie deren gerichtliche Auslegungen kennen, sondern ggf. auch unterschiedliche Umlagevereinbarungen in Mietverträgen – die möglicherweise Generationen auseinanderliegen – berücksichtigen und das ganz nebenbei noch ohne Fehler. Und Fehler passieren schnell, denn schon die Frage, welche Kosten überhaupt umlagefähig sind, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Fehler in der Abrechnung können viel Zeit, Nerven und schließlich auch Geld kosten – und ein intaktes Mietverhältnis nachhaltig zerrütten. Es lohnt sich also, seinen Ehrgeiz daran zu setzen, ein einwandfreies Rechenwerk abzuliefern.
Wie man dabei Schritt für Schritt vorgeht, welche Rechtsregelungen zu beachten sind und wie letztlich Forderungen auch durchgesetzt werden können, erklären ein erfahrener Praktiker und ein gestandener Mietrechtsanwalt praxisorientiert (auch anhand einer Reihe von praktischen Berechnungen – Sie sollten einen Taschenrechner mitbringen!). Selbst für Sonderfälle bleibt Raum.
17.09.2020
Crashkurs: Hausverwaltung (2)
Die Zeit der Sofa-Verwalter ist vorbei. Wer heute als Hausverwalter arbeiten will – sei es im Angestelltenverhältnis, sei es als selbstständiger Verwalter – braucht mehr als nur Begeisterung für die Sache. Die Tätigkeit eines Hausverwalters ist nicht nur fachlich äußerst komplex und anspruchsvoll, sondern auch mit großer Verantwortung verbunden. Eigentümer vertrauen Hausverwaltungen schließlich ein Millionenvermögen an und erwarten nicht nur die Sicherung und Weiterentwicklung des Bestandes, sondern auch eine auskömmliche Rendite.
Patentrezepte für eine erfolgreiche Hausverwaltung gibt es nicht, aber: Ohne solide Rechtskenntnisse, ohne technischen Sachverstand, ohne kundenorientierte Organisation und ohne immobilienökonomischen Sachverstand hätte man heute keine Chancen mehr auf dem ohnehin hart umkämpften Markt.
Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Hausverwaltung – auch beim Aufbau einer solchen – ankommt, und vermitteln Ihnen die rechtlichen Grundlagen und die organisatorischen und kaufmännischen Rahmenbedingungen einer modernen Hausverwaltung.
Keine Theorie, keine langen Umstände, nur das, worauf es ankommt im Tagesgeschäft! Sie erarbeiten sich mit diesem Seminar ein Fundament, auf dass sie aufbauen können.
29.05.2020
19.08.2020
Patentrezepte für eine erfolgreiche Hausverwaltung gibt es nicht, aber: Ohne solide Rechtskenntnisse, ohne technischen Sachverstand, ohne kundenorientierte Organisation und ohne immobilienökonomischen Sachverstand hätte man heute keine Chancen mehr auf dem ohnehin hart umkämpften Markt.
Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Hausverwaltung – auch beim Aufbau einer solchen – ankommt, und vermitteln Ihnen die rechtlichen Grundlagen und die organisatorischen und kaufmännischen Rahmenbedingungen einer modernen Hausverwaltung.
Keine Theorie, keine langen Umstände, nur das, worauf es ankommt im Tagesgeschäft! Sie erarbeiten sich mit diesem Seminar ein Fundament, auf dass sie aufbauen können.
29.05.2020
19.08.2020
Crashkurs: Geschäftsraumvermietung – Das sollten Sie wissen! (1)
Die Gerichte wie auch die Öffentlichkeit gehen im Mietrecht vielfach von einem Informationsgefälle zwischen Mieter und Vermieter aus. Während der Vermieter als knallharter Profi gilt, wird der Mieter in der Regel als unbedarfter Laie angesehen. Insbesondere bei der Vermietung von Gewerberäumen kann diese Vorstellung der Realität schnell diametral entgegenstehen, etwa wenn ein Privatvermieter Geschäftsräume an eine große Ladenkette vermietet.
In der Praxis bestehen häufig Unsicherheiten im Umgang mit Gewerbemietverhältnissen, insbesondere in gemischt genutzten Immobilien, in denen Geschäftsräume und Wohnungen vermietet werden. Denn die beiden Vermietungsformen unterscheiden sich in einigen Punkten deutlich, etwa wenn es um Befristungen oder Betriebskosten geht.
In Zeiten sinkender Leerstände und steigender Gewerbemieten wächst auch das Streitpotential zwischen den Vertragsparteien. Daneben haben öffentlichkeitswirksame Proteste gegen Kündigungen von Geschäften oder Vereinsräumen das Gewerbemietrecht und insbesondere dessen Unterschiede zum Wohnungsmietrecht in der letzten Zeit zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
Vermieter und Verwalter sind daher gut beraten, die wichtigsten Fallstricke, aber auch die Unterschiede zum Wohnraummietrecht zu kennen.
18.02.2020
In Zeiten sinkender Leerstände und steigender Gewerbemieten wächst auch das Streitpotential zwischen den Vertragsparteien. Daneben haben öffentlichkeitswirksame Proteste gegen Kündigungen von Geschäften oder Vereinsräumen das Gewerbemietrecht und insbesondere dessen Unterschiede zum Wohnungsmietrecht in der letzten Zeit zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
Vermieter und Verwalter sind daher gut beraten, die wichtigsten Fallstricke, aber auch die Unterschiede zum Wohnraummietrecht zu kennen.
18.02.2020
Schönheitsreparaturen (1)
Kaum ein Thema hat Vermieter und Verwalter in den letzten 15 Jahren so umgetrieben wie die Schönheitsreparaturen, nachdem der BGH in einer Reihe von spektakulären Fällen viele der gängigen Umlage-Klauseln „gekippt" und eine wirksame Überwälzung der Renovierung auf den Mieter davon abhängig gemacht hat, dass die Wohnung entweder in renoviertem Zustand übergeben oder dem Mieter ein großzügiger Vorteilsausgleich gewährt wurde. Mit zwei Entscheidungen vom 8. Juli 2020 – beide Ausgangsfälle stammen aus Berlin – scheint der BGH nun einen geordneten Rückzug anzutreten. Allzu sehr hatte seine Rechtsprechung die Balance zwischen Leistung und Gegenleistung zugunsten der Mieter verschoben. Jetzt sollen sich bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung und unwirksamer Schönheitsreparaturklausel Mieter und Vermieter die Kosten der Renovierung teilen.
22.09.2020
22.09.2020
Der richtige Umgang mit der Umsatzsteuersenkung (Web) (1)
Um die Wirtschaft nach dem einschneidenden Covid-Lockdown wieder anzukurbeln, will der Bund die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020 senken. Für Gewerbetreibende bringt das eine Reihe von Problemen mit sich, da nun für jede Rechnung geprüft werden muss, wann genau der Leistungszeitpunkt ist, also welcher Umsatzsteuersatz anzuwenden ist. Auch bereits gestellte Rechnungen müssen überprüft und ggf. angepasst werden. Je nach Sachlage kann der Kunde etwa einen Anspruch auf Weitergabe des Steuervorteils haben oder auch nicht. Makler müssen daran denken, dass selbst bei einer Brutto-Vereinbarung über die Provision die Grenzen aus dem Wohnungsvermittlungsgesetz gelten. Verwalter und Vermieter müssen in den nächsten Monaten sorgfältig prüfen, ob die ihnen in Rechnung gestellten Leistungen dem richtigen Umsatzsteuersatz unterworfen worden sind. Wurden ihnen zu Unrecht 19 % USt. berechnet, so zahlen sie zu viel und stellen den Mietern ggf. zu hohe Betriebskosten in Rechnung. Hinzu kommt, dass ein eventueller Vorsteuerabzug nur i. H. der tatsächlich gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer möglich ist.
Über den richtigen Umgang mit den Problemen und Fallstricken der Umsatzsteuersenkung informiert VRiFG a. D. Hans-Joachim Beck.
09.07.2020
Über den richtigen Umgang mit den Problemen und Fallstricken der Umsatzsteuersenkung informiert VRiFG a. D. Hans-Joachim Beck.
09.07.2020
Gewerbemiete im Zeichen des Coronavirus (Web) (1)
Die Coronakrise hat Deutschland und die Welt fest im Griff. Die weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens treffen viele Wirtschaftszweige hart. Insbesondere der Einzelhandel, aber auch viele Dienstleistungsunternehmen wie Gaststätten, Hotels, Friseure, Kosmetiksalons, Fitnessstudios und mehr leiden unter den Auswirkungen entweder direkt durch Öffnungsverbote und -einschränkungen oder indirekt durch das Ausbleiben von Kundschaft.
Die Folgen spüren auch die Vermieter von Geschäftsräumen, spätestens wenn ihre Mieter in Zahlungsschwierigkeiten kommen, denn der Gesetzgeber hat ihnen mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ die Möglichkeit eröffnet, bei durch COVID-19 bedingten Liquiditätsengpässen die Mietzahlung zu stunden. Doch selbst, wenn der Mieter zahlungsfähig ist bietet das BGB verschiedene Ansatzpunkte, vorübergehend eine Reduktion der Miete zu verlangen. Nicht zuletzt liegt es häufig auch im Interesse des Vermieters, sei es aus Altruismus oder aus rein wirtschaftlichen Überlegungen, gemeinsam mit dem Mieter eine Übergangslösung zu finden, mit der beide Seiten leben können. Wie dabei vorzugehen ist und was beachtet werden muss, um durch die Vereinbarungen nicht das gesamte Vertragswerk zu gefährden erläutert einer der renommiertesten Mietrechtler der Republik.
Darüber hinaus wird thematisiert, wie Gefahr zukünftiger Einschränkungen beim Schluss neuer Mietverträge bereits berücksichtigt werden könnte.
09.06.2020
Die Folgen spüren auch die Vermieter von Geschäftsräumen, spätestens wenn ihre Mieter in Zahlungsschwierigkeiten kommen, denn der Gesetzgeber hat ihnen mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ die Möglichkeit eröffnet, bei durch COVID-19 bedingten Liquiditätsengpässen die Mietzahlung zu stunden. Doch selbst, wenn der Mieter zahlungsfähig ist bietet das BGB verschiedene Ansatzpunkte, vorübergehend eine Reduktion der Miete zu verlangen. Nicht zuletzt liegt es häufig auch im Interesse des Vermieters, sei es aus Altruismus oder aus rein wirtschaftlichen Überlegungen, gemeinsam mit dem Mieter eine Übergangslösung zu finden, mit der beide Seiten leben können. Wie dabei vorzugehen ist und was beachtet werden muss, um durch die Vereinbarungen nicht das gesamte Vertragswerk zu gefährden erläutert einer der renommiertesten Mietrechtler der Republik.
Darüber hinaus wird thematisiert, wie Gefahr zukünftiger Einschränkungen beim Schluss neuer Mietverträge bereits berücksichtigt werden könnte.
09.06.2020
Letzte Ausfahrt Umwandlung (1)
Vermietern in Berlin wird zunehmend die Luft abgeschnürt: Nach fünf Jahren Mietpreisbremse wird Ende Februar der Mietendeckel in Kraft treten und – sollte er nicht für verfassungswidrig erklärt werden – viele Vermieter dazu zwingen, die Mieten zu senken. Daneben torpediert eine Reihe weiterer Gesetzesänderungen die Wirtschaftlichkeit der Vermietung in ganz Deutschland: Ausdehnung des Bezugszeitraums für die Ermittlung der ortsüblichen Miete, Atomisierung der Modernisierungsumlage, geforderter Wegfall der Umlagefähigkeit der Grundsteuer, Ausweitung des Milieuschutzes. Wer heute Wohnungen vermietet, blickt in eine ganz ungewisse Zukunft.
Nun will die Bundesregierung den angeschlagenen Vermietern auch den letzten Ausweg abschneiden und die Umwandlung in Wohnungseigentum in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erschweren und unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Daneben läuft auch eine Bundesratsinitiative der Länder Hamburg und Bremen, die die Umwandlung von Wohnungen in Milieuschutzgebieten deutlich erschweren soll, indem eine der wichtigsten Ausnahmeregelungen (Veräußerung nur an Mieter) gestrichen wird.
Wer die letzte Chance zur Umwandlung nutzen will, muss sich beeilen. Wie dabei vorzugehen ist erläutert RAuN Dr. Egbert Kümmel.
18.03.2020
18.03.2020
Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau (1)
Vermieter von mietpreisgebundenen Neubauwohnungen (öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau mit gesetzlicher Mietpreisbindung) durften zum 1. Januar 2020 die Pauschalen für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten und somit die Durchschnitts-/Verpflichtungsmiete erhöhen. Die Veränderungen dieser Ansätze sind im Abstand von jeweils drei Jahren um den Prozentsatz möglich, um den sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland verändert hat. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2017. Die aktuelle Erhöhung fällt deutlich kräftiger aus als 2017, weil die Verbraucherpreise in den letzten drei Jahren erheblich stärker gestiegen sind.
20.02.2020
20.02.2020
Der Berliner Mietendeckel ist da (3)
Lange haben die Berliner Koalitionäre diskutiert und versucht, den von R2G versprochenen Mietendeckel rechtssicher zu machen. Die Koalition stand mehr als einmal kurz davor, zwischen ihren Versprechungen und der Realität zerrieben zu werden. Nun hat man sich auf einen Gesetzestext geeinigt, der gegenüber dem Entwurf einige bedeutende Änderungen enthält, aber auch Vieles beibehält. Insbesondere sollen „überhöhte“ Mieten nicht erst herabgesetzt werden müssen, sondern von vornherein teilunwirksam sein.
26. und 27.02.2020, 3.03.2020
26. und 27.02.2020, 3.03.2020