Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau (Webseminar)

Anhebung der Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen
Seminarziele

Vermieter öffentlich geförderter Sozialwohnungen mit gesetzlicher Mietpreisbindung dürfen zum 1. Januar 2023 die Pauschalen für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten und somit die Durchschnitts-/Verpflichtungsmiete erhöhen. Die dafür maßgebliche Inflation zwischen Oktober 2019 und 2022 lag bei rund 15 %. Zusätzlich können die Verpflichtungsmieten zum 1. April um 0,1278 €/m2 Wohnfläche erhöht werden. Nach Ansicht der IBB soll das allerdings innerhalb des Nachwirkungszeitraumes nicht mehr möglich sein, wenn die öffentlichen Darlehen vorzeitig und vollständig zurückgezahlt wurden.

Seminarinhalt

Grundlagen der Mieterhöhung im sozialen Wohnungsbau

■ Formale Voraussetzungen einer Mieterhöhung im Sozialen Wohnungsbau (§ 10 WoBindG und § 4 Abs. 8 NMV 1970)

■ Aktualisierung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Zusatzberechnungen

■ Aufwandsverzichte bei Beantragung der Anschlussförderung

 

Verwaltungs- und Instandhaltungskosten

■ Ab 1. Januar 2023

■ Neue Pauschalen für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten

 

Förderbedingte Mieterhöhung

■ Zum 1. April 2023

■ Jährlich um 0,1278 €/m2 (0,25 DM)

■ Bußgelddrohungen

■ Zulässigkeit nach Rückzahlung der öffentlichen Darlehen

 

Wirksamkeit und Kündigung

■ Außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters

    • allgemein nach § 11 WoBindG

    • speziell nach § 1 WoG Berlin

■ Wirksamkeitszeitpunkt der Mieterhöhung

■ Rückwirkung bei Mietpreisgleitklauseln?