Kurzupdate Betriebskosten: Mehrwertsteuer, WEMoG und mehr (Web-Seminar)

Die wichtigsten Neuerungen, die Sie beachten müssen
Seminarziele
Aufgrund der Coronapandemie hat die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2020 den Mehrwert- bzw. Umsatzsteuersatz temporär von 19 % (7 %) auf 16 % (5 %) gesenkt. Bereits zu Beginn führte diese Absenkung zu nicht unerheblichen Problemen, weil viele Softwarehersteller nicht in der Lage waren, ihre Programme rechtzeitig anzupassen. Doch auch im Nachhinein bereitet die Steuersenkung vielen Verwaltern Probleme in der Abrechnung. Das betrifft insbesondere den Mehrwertsteuersatz für Lieferverträge und die Handhabung der Umsatzsteuer bei Betriebskostenvorauszahlungen von Gewerbemietern. Neben diesen Problemen befasst sich RA Matthias Vogt im aktuellen Seminar auch mit der gesetzlichen Vereinfachung der Betriebskostenweitergabe in vermieteten Eigentumswohnungen und aktueller Rechtsprechung rund um die Betriebskostenabrechnung.
Seminarinhalt

Umsatzsteuer in der Abrechnung

■ Umgang mit der Umsatzsteuerabsenkung 2020
■ Ungleicher Umsatzsteuersatz auf Lieferverträge mit Ende des Abrechnungszeitraums
  › im 2. Halbjahr 2020
  › außerhalb des 2. Halbjahrs 2020
  › falsche Abrechnungen durch Lieferunternehmen
■ Umsatzsteuer auf Nebenkostenvorauszahlungen im 2. Halbjahr 2020
■ Gewerbemieter schuldet auch Umsatzsteuer auf Nebenkosten

Weitere Fragen

■ Auflösung des Abrechnungsdilemmas vermietender Wohnungseigentümer durch mietrechtliche Öffnung im Rahmen des WEMoG
■ Anerkennung der Betriebskostenabrechnung durch den Mieter

Kommende Themen

■ Mögliche Einschränkung der Umlagefähigkeit der neuen CO2-Bepreisung
■ Novellierung der Heizkostenverordnung mit umfangreichen Informationspflichten des Vermieters
Durchführung
Das Seminar findet auf der Online-Plattform Zoom (www.zoom.us) statt. Die Registrierung bei Zoom ist kostenlos. Eine Webcam ist nicht erforderlich, ein Mikrofon wird empfohlen.