Mietpreisbremse und Vertragsgestaltung (Präsenz)

Eine Einführung in Ausnahmen und spezielle Mietverhältnisse
Seminarziele
Nach dem Ende des Berliner Mietendeckels herrscht bei vielen Vermietern der Irrglaube, Wohnungsmieten könnten frei von Preisgrenzen vereinbart werden. Die Regelungen der durch Gesetz und Rechtsprechung verschärften Mietpreisbremse gelten jedoch nach wie vor und werden zunehmend durch gewerbliche Inkassounternehmen auch durchgesetzt - Irrtümer können dann sehr teuer werden. Durch geeignete Regelungen im Mietvertrag lässt sich die Position des Vermieters jedoch stärken. Gegenstand dieses Seminars ist ein Überblick über die zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten für Wohnungsmietverträge und die gesetzlichen Ausnahmen und Sonderfälle, um in der Vermietungspraxis mit den gesetzlichen Preisgrenzen nicht in Konflikt zu kommen.
Seminarinhalt

Gesetzlicher Rahmen

■ Die Mietpreisbremse im BGB
   › Ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 556d BGB - immer Mietspiegel?
   › Mietspiegel 2021: völlig unwirksam? Nur einfacher Mietspiegel? Nur Schätzgrundlage?
   › Anforderungen an eine geschützte Vormiete gemäß § 556e BGB
   › Neubau gemäß § 556f S.1 BGB
   › Voraussetzungen einer umfassenden Modernisierung nach § 556f S. 2 BGB
   › Modernisierungszuschlag nach § 556e Abs. 2 BGB
■ § 5 Wirtschaftsstrafgesetz
   › Bußgelder schon heute möglich!
   › Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen ?
   › Überschreitung der üblichen Entgelte um mehr als 20 % ?
■ Zweckentfremdungsverbot-Gesetz
   › Wann liegt eine Zweckentfremdung vor? Bettenvermietung, gewerbliche Vermietung?
   › Anforderungen an ein „Wohnen“ im Sinne des Gesetzes
   › Grenzfälle: Unterbringung, Boardinghouse, Tagessätze

Besondere Vertragskonstellationen

■ Geschäftsraummietverträge über Wohnungen - manchmal zulässig
   › Nur für bestimmte Vertragskonstellationen und Mieter
   › Zivilrechtliche Probleme der gewerblichen Zwischenvermietung
■ Teilgewerbliche Vermietungen – es kommt auf den Mieter an
   › Wer darf eine Wohnung teilgewerblich nutzen?
   › Räumliche Voraussetzungen
   › Mietzuschlag wie hoch?
■ Vermietung von möblierten Wohnungen – nur selten eine Lösung
   › Keine Befreiung von möblierten Mietverhältnissen von der Mietpreisbremse
   › Zulässige Zuschläge durch Mitvermietung von Mobiliar
   › Alternative Vertragsgestaltungen zur Möbelmiete.
■ Gesonderte Vermietung von Nebenräumen – geht oft, aber nicht immer
   › Welche Räume kommen in Betracht?
   › Vertragsgestaltung bei Vermietung von Nebenräumen
■ Mietverträge zum vorübergehenden Gebrauch gemäß § 549 BGB – Lösung mit hohem Aufwand
   › Was bedeutet „vorübergehend“?
   › Wer will die Befristung - Mieter oder Vermieter?
Anmeldung
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