Mieterhöhungen bei preisfreien Wohnungen (Präsenz)

Ortsübliche Vergleichsmiete • Modernisierungen • Mietpreisbremse
Seminarziele
Die Inflationsrate in Deutschland lag zuletzt bei 7,3 % innerhalb eines Jahres. Sollte sie auf diesem Niveau bleiben oder sogar noch weiter anziehen, müssen Vermieter der bitteren Wahrheit ins Auge sehen, dass sie selbst mit der vom Gesetzgeber maximal zugelassenen Mieterhöhungsmöglichkeit von 20 % (und lediglich 15 % in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie Berlin) innerhalb von drei Jahren nicht einmal mehr den Werterhalt ihrer Mietverträge erreichen können. Um den möglichen Schaden klein zu halten gilt es, bei der Mieterhöhung fehlerfrei zu arbeiten, was dadurch erschwert ist, dass die Wirksamkeit des Berliner Mietspiegels 2021 bisher fraglich ist. Zusätzlich verkompliziert die Mitteilungspflicht aus Art. 14 DSGVO die Verwendung von Vergleichswohnungen.
Seminarinhalt

1. Gründe für eine Mieterhöhung

Es gibt verschiedene Grundlagen für eine Mieterhöhung. Einige davon greifen "automatisch", während andere lediglich verlangt oder vorher angekündigt werden müssen.
■ Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
■ Mietstaffel (§ 557a BGB)
■ Indexmieterhöhung (§ 557b BGB)
■ Modernisierung (§ 559 BGB)
■ Kleinmodernisierung (§ 559c BGB)

2. Anforderungen und Durchführung

Je nach Art der Mieterhöhung sind auch die inhaltlichen und formellen Anforderungen unterschiedlich.
■ Kappungsgrenzen
■ Wartefrist
■ Mietspiegel, Vergleichswohnungen, …
  ■ Sonderproblem 1: Informationspflicht nach Art. 13 und 14 DSGVO bei Nutzung von Vergleichswohnungen
  ■ Sonderproblem 2: Bruttomiete – Wie wird auf die Nettomiete umgerechnet?
■ Modernisierungskosten und Instandhaltungsabzug Angabe und Berücksichtigung von Drittmitteln
■ Mieterhöhung bei strittiger Wohnfläche
■ Äußere Form der Mieterhöhung (Textform, Schriftform, Adressierung bei Mietermehrheiten, Abgabe der Erklärung als Stellvertreter)
■ Sicherstellung des beweiskräftigen
■ Zugangs der Erhöhungserklärung

3. Überwachung und Durchsetzung

■ Die Fristenregelungen (Zustimmungsfrist, Klagefrist)
■ Kein Recht des Mieters zum Widerruf einer bereits erteilten Zustimmung
■ Erinnern, mahnen oder gleich klagen?
■ Härtefalleinwand

4. Mietpreisbremse

■ Mieterhöhung bei Neuvermietung – was ist zu beachten?
Durchführung
Das Seminar wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Über eventuelle Corona-Einschränkungen werden wir etwa eine Woche vorher informieren. Sollten wieder stärkere Einschränkungen greifen, wird notfalls auf Zoom ausgewichen.
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de