Online-Seminar: Geschäftsraummiete in Zeiten von Corona

COVID-Gesetze/Rechtsprechung/Handlungsempfehlungen
Seminarziele
Als der erste COVID-Lockdown im Frühjahr des vergangenen Jahres die deutsche Wirtschaft ins Chaos stürzte, reagierte die Bundesregierung zunächst mit einem Kündigungsmoratorium auf die finanzielle Lage vieler (Gewerbe-)Mieter. Seitdem wird der Flickenteppich aus Gesetzen und Verordnungen, mit denen den Auswirkungen der Pandemie begegnet werden soll, immer größer. Trotzdem sind viele Fragen offen. Uneinigkeit gibt es etwa bei der Frage, ob die Kosten der Einschränkungen dem Mieter, dem Vermieter oder beiden aufgebürdet werden sollten. Den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert RauN Dr. Michael Schultz und zeigt Möglichkeiten auf, eine Lastenverteilung mit Augenmaß vertraglich vorwegzudenken.
Seminarinhalt

Rechtliche Einordnung

■ Die COVID-19-Gesetze und ihre Folgen für Bestandsmietverhältnisse und Neuverträge
■ Auswirkungen pandemiebedingter Schließungen auf Gewerbemietverhältnisse
   › Minderung (§ 536 BGB)
   › Unmöglichkeit (§§ 275, 326 BGB)
   › Änderung von Landpachtverträgen (§ 593 BGB)
   › Unmöglichkeit (§§ 275, 326 BGB)
   › Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) – Auswirkungen der jüngsten Gesetzesänderung vom 22. Dezember 2020
■ Aktuelle Rechtsprechung
   › Minderung ja/nein/ab wann

Praktische Handhabbarkeit

■ Umgang mit verminderter Zahlungsfähigkeit des Mieters – Lastverteilung mit Augenmaß
   › Temporäre Herabsetzung der Miete
   › Stundung der Mietzahlungen
   › Vermeidung von Fallstricken (z. B. Schriftformverstöße)
■ Berücksichtigung bei Neuverträgen
   › „während der Pandemie“ (große Unsicherheit bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten in der näheren Zukunft)
   › langfristig/nach Ende der Pandemie (kann der Ausnahmezustand bereits im Vorfeld berücksichtigt werden)
■ Auswirkung von § 44 EGZPO (Prozessvorrang)