ABO-Reihe: Mietrecht aktuell

Bleiben Sie auf der Höhe der Zeit – ein unbedingtes Muss
Seminarziele
Die Mietberufungskammern des LG Berlin wenden den Berliner Mietspiegel 2021 weiterhin an, allerdings mit unterschiedlicher Begründung. Eine Schonfristzahlung, die die fristlose Kündigung abwenden soll, muss sämtliche offenen Mietforderungen ausgleichen, auch solche, die im Kündigungsschreiben nicht erwähnt worden sind. Darüber hinaus können gutmütige Vermieter, die jahrelang eine verspätete Mietzahlung dulden, auch nach einer späteren Abmahnung nicht mit Erfolgsaussicht wegen Zahlungsverzugs kündigen. Diese und weitere aktuelle Entscheidungen erläutern unsere beiden Referenten für Sie beim Präsenz-Seminar.
Konzept
Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate und neue Gesetze. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an die Referenten richten.
Seminarinhalt

Mietvertrag

■ Schönheitsreparaturen bei vereinbartem Sub-Standard
■ Kein Anspruch auf Mieterauswechslung in einer Wohngemeinschaft
■ Anforderungen an Zeitmietverträge
■ Mietpreisbremse
    • Hinweis auf Ausnahme im Exposé
    • Ersatzfähigkeit der Kosten für den Rechtsdienstleister
    • Vertragsübernahme durch Nachmieter ungebremst möglich
■ Untervermietung
    • Auch in Einzimmerwohnung
    • Auslandsaufenthalt absehbar

Mieterhöhung

■ Mietspiegel 2021: einfacher Mietspiegel/„sonstiges Begründungsmittel“
■ Modernisierung
    • keine Aufteilung nach Gewerken
    • erhöhte AfA in der Kostenmiete
■ Baualtersklasse bei Zerstörung im Krieg

Betriebskosten

■ Kein eigener Anspruch des Vermieters gegen das JobCenter
■ Fernwärme-Preisänderungsklausel für den Grundpreis wirksam
■ Rauchmeldermiete nicht umlegbar
■ Anspruch auf Originalbelege

Kündigung

■ Eigenbedarf
    • Auch alte Mieter müssen Ersatzwohnraum suchen
    • Für Wohnungszusammenlegung im Milieuschutz unzulässig
    • Sperrfrist nicht für Untermieter
■ Mietrückstand an zwei aufeinander folgenden Zahlungsterminen
■ Straftat: Mieter muss Täter sein
■ Schonfristzahlung umfasst auch ungenannte Forderungen
■ Duldung unpünktlicher Zahlungen

Mangel und Minderung

■ Ungeziefer
■ Anfangsmangel mit Gesundheitsgefahr
■ Mängelrüge: Mieter muss nicht auf Einwände reagieren

E-Mobilität

■ Einbau der Ladestation durch den Mieter
Durchführung
Das Seminar wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Über die aktuellen Corona-Einschränkungen werden wir etwa eine Woche vorher informieren. Sollten die Einschränkungen drastischer werden, wird notfalls auf Zoom ausgewichen.