Mietpreisbremse und Vertragsgestaltung (Web-Seminar)

Eine Einführung in Ausnahmen und spezielle Mietverhältnisse
Seminarziele
Nach dem Ende des Berliner Mietendeckels herrscht bei vielen Vermietern der Irrglaube, Wohnungsmieten könnten frei von Preisgrenzen vereinbart werden. Die Regelungen der durch Gesetz und Rechtsprechung verschärften Mietpreisbremse gelten jedoch nach wie vor und werden zunehmend durch gewerbliche Inkassounternehmen auch durchgesetzt - Irrtümer können dann sehr teuer werden. Durch geeignete Regelungen im Mietvertrag lässt sich die Position des Vermieters jedoch stärken. Gegenstand dieses Seminars ist ein Überblick über die zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten für Wohnungsmietverträge und die gesetzlichen Ausnahmen und Sonderfälle, um in der Vermietungspraxis mit den gesetzlichen Preisgrenzen nicht in Konflikt zu kommen.
Seminarinhalt

Gesetzlicher Rahmen

■ Die Mietpreisbremse im BGB
   › Ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 556d BGB - immer Mietspiegel?
   › Anforderungen an eine geschützte Vormiete gemäß § 556e BGB
   › Neubau gemäß § 556f S.1 BGB
   › Voraussetzungen einer umfassenden Modernisierung nach § 556f S. 2 BGB
   › Modernisierungszuschlag nach § 556e Abs. 2 BGB
■ § 5 Wirtschaftsstrafgesetz
■ Zweckentfremdungsverbot-Gesetz

Besondere Vertragskonstellationen

■ Geschäftsraummietverträge über Wohnungen - manchmal zulässig
   › Wann liegt eine verbotene gewerbliche Zweckentfremdung vor?
   › Nur für bestimmte Vertragskonstellationen
■ Teilgewerbliche Vermietungen – es kommt auf den Mieter an
   › Wer darf eine Wohnung teilgewerblich nutzen?
   › Räumliche Voraussetzungen
   › Mietzuschlag wie hoch?
■ Vermietung von möblierten Wohnungen – nur selten eine Lösung
   › Keine Befreiung von möblierten Mietverhältnissen von der Mietpreisbremse
   › Zulässige Zuschläge durch Mitvermietung von Mobiliar
■ Gesonderte Vermietung von Nebenräumen – geht oft, aber nicht immer
   › Welche Räume kommen in Betracht?
   › Vertragsgestaltung bei Vermietung von Nebenräumen
■ Mietverträge zum vorübergehenden Gebrauch gemäß § 549 BGB – Lösung mit hohem Aufwand
   › Was bedeutet „vorübergehend“?
   › Wer will die Befristung - Mieter oder Vermieter?
Durchführung
Das Seminar findet auf der Online-Plattform Zoom (www.zoom.us) statt. Die Registrierung bei Zoom ist kostenlos. Eine Webcam ist nicht erforderlich, ein Mikrofon wird empfohlen.
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de