Zweckentfremdungsverbot erneut verschärft

Einführung in alte und neue Vorgaben
Seminarziele
Kurz vor der Wahl, am 16. September 2021, wurde von R2G das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz verschärft. Künftig dürfen die Bezirksämter Daten zu Personen, Objekten und Nutzungsart bei diversen Stellen (u. a. Websitebetreiber, Verlage, Makler und Verwalter) anfordern. Leerstand muss dem Bezirksamt zudem nach 3 Monaten angezeigt werden. Außerdem wurde nach dem Scheitern vor dem Berliner Verwaltungsgericht ein neuer Versuch unternommen, Mietobergrenzen für Ersatzwohnraum einzuführen. Das Seminar liefert eine Einführung in das Zweckentfremdungsverbot und informiert über alle Neuerungen.
Seminarinhalt

Wann liegt eine Zweckentfremdung vor?

■ Reicht es, dass die Räume „schon immer“ gewerblich genutzt waren?
■ Baurechtliche Bestimmung zu anderen als Wohnzwecken grundsätzlich erforderlich!
■ Ausnahmen
■ Anzeigepflicht für Leerstand

Was ist eine Zweckentfremdung?

■ Der Begriff des Wohnens im Rechtssinne
■ Gewerbliche Nutzungen
■ Übernachten ist kein Wohnen
■ Ferienwohnung, Flüchtlinge u. Ä.
■ Hohe Miete = Zweckentfremdung?
■ Leerstand
■ Umbau und Abriss

Für wen gibt es Bestandsschutz?

■ Voraussetzungen des Bestandsschutzes
■ Gewerbliche/freiberufliche Nutzungen
■ Möglichkeiten der Fortführung nach Beendigung der geschützten Nutzung
■ Beherbergungs- und Ferienwohnungsbetriebe

Für wen gibt es Genehmigungen?

■ Weitervermietung an Touristen nur mit Registrierung und Genehmigung
■ Anforderungen an Ersatzwohnraum

Rückführung und Treuhänder

■ Rückführungs- und Wiederher­stel­lungs­anordnungen
■ Zwischenenteignung mit Treuhän­der

Verstöße

■ Buß- und Zwangsgeldverfahren auch gegen Vermieter und Hausverwalter!
■ Neu eingeführte Tatbestände

Exkurs 1: Baurecht

■ Baugenehmigung zu Wohnzwecken und Ferienwohnungsnutzung
■ Gewerbe ist nicht gleich Gewerbe – wann ist baurechtliche Umnutzung notwendig?

Exkurs 2: Mietrecht

■ Erlaubnis des Vermieters
■ Abmahnung bei Kündigung wegen nicht genehmigter Untervermietung
■ Vertragliche Gestaltung zur Vermeidung von Schadensersatz
Durchführung
Das Seminar wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Über die aktuellen Corona-Einschränkungen werden wir etwa eine Woche vorher informieren. Es ist mit einer 3G-Regelung (Getestet, Geimpft, Genesen) zu rechnen. Sollten die Einschränkungen drastischer werden, wird notfalls auf Zoom ausgewichen.
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de