Workshop: Glasfaserausbau und Kabel-TV-Umlage (Präsenzseminar)

Kabeleinbau, Gestattungsverträge und Umlage nach dem 1. Juli 2024
Seminarziele

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurde die Umlagefähigkeit der Kabel-TV-Gebühren mit Wirkung zum 30. Juni 2024 abgeschafft. Mieter sollen damit in Zukunft ihre Versorgung selbst wählen können. Gleichzeitig versuchen viele Netzbetreiber aggressiv den Glasfaserausbau zu forcieren. Hat der Einzeleigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft keine Pläne, das hausinterne Netz selbst auszubauen, kann es dazu kommen, dass jede Wohnung von den Netzbetreibern auf Wunsch des Nutzers separat angeschlossen wird. Vergibt er den Auftrag selber oder übernimmt er den Ausbau, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Refinanzierung mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen.

Seminarinhalt

Kabel-TV-Umlage

  • Abschaffung der Umlagefähigkeit
    • Welche Kosten sind betroffen?
  • „Sammelvertrag“ in WEG
    • Sonderkündigungsrecht
    • Wem gehört das Hausnetz?
    • Fortführung und Risikoabsicherung
    • bei der Bundesnetzagentur
  • Opt-Out-Recht für Mieter ab Juli 2024

Glasfaserausbau

  • Recht auf schnellen Internetzugang für Wohnungseigentümer
    • Wie schnell ist „schnell“?
  • Recht des Betreibers, das Netz bis in die einzelne Wohnung zu legen
    • „Wildwuchs“ vermeiden
  • Duldungspflicht Hausanschluss
  • Mitbenutzung von Netzen
  • Glasfaserbereitstellungsentgelt
  • Modernisierungsumlage
Durchführung
Das Seminar wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Bei neuen Corona-Einschränkungen wird notfalls auf Zoom ausgewichen.
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de