Das Wohnraumsicherungsgesetz und andere Vertragsbeschränkungen
Mietenkataster, Zweckentfremdung und vieles mehrMit dem im Juli 2026 in Kraft getretenen Wohnraumsicherungsgesetz verschärft Berlin Melde- und Nachweispflichten für Vermieter deutlich, erweitert behördliche Kontrollmöglichkeiten und legt damit eine weitere Schippe auf den Berg der bereits umfangreichen Vertragsbeschränkungen und Auflagen im Mietrecht – wie üblich unter Androhung hoher Bußgelder. Hinzu kommt die neue AV Milieuschutz, die möblierte und befristete Vermietungen in Milieuschutzgebieten für unzulässig erklärt. Das Seminar bringt Sie auf den aktuellen Stand, verschafft einen Überblick über das inzwischen kaum noch überschaubare Geflecht von Einschränkungen, denen Berliner Vermieter unterworfen sind, und zeigt Wege auf, damit umzugehen.
Wohnraumsicherungsgesetz
- Wohnungs- und Mietenkataster
- Eintragungs- und Aktualisierungspflicht für Vermieter
- Was muss eingetragen werden?
- Wer braucht keine Angaben zu machen?
- Bußgelder bei unterlassener oder falscher Eintragung
- Was ist sonst neu?
- Untervermietung
- Wohnungsaufsicht
- Zweckentfremdungsverbot
Gesetzlicher Rahmen
- § 5 Wirtschaftsstrafgesetz
- Bußgelder schon heute möglich!
- Vorsatz bei Ausnutzung eines geringen Angebots?
- Nur Mietspiegel oder Teilmärkte möglich?
- Neue AV Milieuschutz
- Möblierte und befristete Vermietungen in Milieuschutzgebieten unzulässig
- Praxistipps
- Neues zur Mietpreisbremse im BGB
- Nachvertragliche Vereinbarungen zur Miethöhe
- Fallgestaltungen und Praxistipps
- Unzulässige Umgehungen
- Zuschläge durch Möblierung
- Vormiete
- Was ist eine Modernisierung i. S. d. § 556e Abs. 2 BGB oder § 556f S. 2 BGB?
- Abzug des potenziellen Instandsetzungsaufwands
- Deckelung des Erhöhungszuschlags?
- Hinweispflichten nach § 556g BGB
- Zweckentfremdungsverbot-Gesetz
- Wann liegt eine Zweckentfremdung vor?
- Grenzfälle: Unterbringung, Boardinghouse, Tagessätze
- Gewerbliche Zwischenvermietung
- Geschäftsraummiete und Bestandsschutz
- Genehmigungen
- Bußgelder nach neuem Bußgeldkatalog
Ausblick: BGB-Novelle
- Mietverhältnisse zum vorübergehenden Gebrauch
- Zuschlag für möblierte Vermietungen
RA Lukas A. Wenderoth ist seit fast 30 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Durch seine Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten zeichnen sich seine Vorträge durch einen hohen Praxisbezug und konkrete Vorschläge zur Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung aus.
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV
250 € zzgl. 19 % MwSt.
inkl. Skript und Pausenerfrischungen
Da unsere Website derzeit neu aufgesetzt wird, ist eine Buchung momentan nur per eMail oder telefonisch möglich.
