ABO-Reihe: Mietrecht aktuell
Bleiben Sie auf der Höhe der Zeit – ein unbedingtes Muss Seminarziele
Vermieter müssen bei Vertragsschluss über mögliche Ausnahmen von der Mietpreisbremse informieren. Wer nicht informiert kann sich nicht auf die höhere Miete berufen, wer lediglich falsch informiert aber schon, so der BGH. Das LG Berlin meint, dass auch das Nachverhandeln über die Klauseln eines Formularmietvertrags nicht zu Individualvereinbarungen führt. Und: Wenn die Betriebskostenabrechnung per Einschreiben kommt und der Mieter sie einfach nicht abholt, gilt sie als nicht zugegangen, so das AG Köpenick.
Konzept
Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate und neue Gesetze. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an die Referenten richten.
Seminarinhalt
Mieterhöhung
- Wohnung mit Stellplatz
- Betreten der Wohnung für Miethöhegutachten
- Erstmaliger Einbau zeitgemäßer Elektroanlage
- Wann ist ein Wohnumfeld „aufwendig“?
Mietpreisbremse
- Falsche Auskunft zur Vormiete
- Umfang der Auskunftspflicht
- Darlegungslast für Zustand vor „umfassender Modernisierung“
Mangel und Minderung
- Baulärm: ja und nein
- versicherter Brandschaden durch Mieter
- Tourist als Nachbar
- Legionellenbefall: Grenzwerte
Kündigung und Räumung
- Störung des Hausfriedens durch Prostitution
- Zerrüttung des Verhältnisses: Wer ist schuld?
- Eigenmächtige Umbauten
- Störender Cannabiskonsum
- Teilkündigung von Nebenräumen für Neubau
- Gefahr für Leib und Leben
- Dementer Mieter
- Strategische Suiziddrohung
Mietvertrag
- „Gesetzestextklausel“ zu Schönheitsreparaturen unklar und unwirksam?
- Entgegenkommen bei Vertragsschluss führt nicht zu Individualvereinbarungen
Betriebskosten
- Kein Zugang bei nicht abgeholtem Einschreiben
Referenten
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) hat u. a. das im Grundeigentum-Verlag erschienenen Buch zur Grundsteuerreform 2022 verfasst und gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät WALBURG Rechtsanwälte und seit 2017 stellvertretende Vorsitzende des Fachanwaltsausschusses für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der RAK Berlin.
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) hat u. a. das im Grundeigentum-Verlag erschienenen Buch zur Grundsteuerreform 2022 verfasst und gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät WALBURG Rechtsanwälte und seit 2017 stellvertretende Vorsitzende des Fachanwaltsausschusses für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der RAK Berlin.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
Termin | Ort | Zeit
225,00 € zzgl. 19 % MwSt. inkl. Skript und Pausenerfrischungen
(Als Abo: 4 Termine für 800 € zzgl. MwSt.)
225,00 € zzgl. 19 % MwSt. inkl. Skript und Pausenerfrischungen
(Als Abo: 4 Termine für 800 € zzgl. MwSt.)
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de
Buchungsart: