Crashkurs: Betriebskostenabrechnung (Web-Seminar)
Wer gleich alles richtig macht, kann sich viel Zeit und Ärger ersparen Seminarziele
Die Betriebskostenabrechnung hat eine einfache Aufgabe: Sie soll es dem fachunkundigen Mieter ermöglichen, die Höhe und Verteilung der Kosten nachvollziehen zu können.
Dem Vermieter (bzw. Verwalter) fällt also die Aufgabe zu, teilweise hochkomplexe Zusammenhänge zu entwirren und auf wenigen Seiten übersichtlich darzustellen. Dabei muss er nicht nur die Betriebs- und Heizkostenverordnung sowie deren gerichtliche Auslegungen kennen, sondern ggf. auch unterschiedliche Umlagevereinbarungen in Mietverträgen – die möglicherweise Generationen auseinanderliegen – berücksichtigen und das ganz nebenbei noch ohne Fehler. Und Fehler passieren schnell, denn schon die Frage, welche Kosten überhaupt umlagefähig sind, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Fehler in der Abrechnung können viel Zeit, Nerven und schließlich auch Geld kosten – und ein intaktes Mietverhältnis nachhaltig zerrütten. Es lohnt sich also, seinen Ehrgeiz daran zu setzen, ein einwandfreies Rechenwerk abzuliefern. Wie man dabei Schritt für Schritt vorgeht, welche Rechtsregelungen zu beachten sind und wie letztlich Forderungen auch durchgesetzt werden können, erklären ein erfahrener Praktiker und ein gestandener Mietrechtsanwalt praxisorientiert (auch anhand einer Reihe von praktischen Berechnungen – Sie sollten einen Taschenrechner mitbringen!). Selbst für Sonderfälle bleibt Raum.
Dem Vermieter (bzw. Verwalter) fällt also die Aufgabe zu, teilweise hochkomplexe Zusammenhänge zu entwirren und auf wenigen Seiten übersichtlich darzustellen. Dabei muss er nicht nur die Betriebs- und Heizkostenverordnung sowie deren gerichtliche Auslegungen kennen, sondern ggf. auch unterschiedliche Umlagevereinbarungen in Mietverträgen – die möglicherweise Generationen auseinanderliegen – berücksichtigen und das ganz nebenbei noch ohne Fehler. Und Fehler passieren schnell, denn schon die Frage, welche Kosten überhaupt umlagefähig sind, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Fehler in der Abrechnung können viel Zeit, Nerven und schließlich auch Geld kosten – und ein intaktes Mietverhältnis nachhaltig zerrütten. Es lohnt sich also, seinen Ehrgeiz daran zu setzen, ein einwandfreies Rechenwerk abzuliefern. Wie man dabei Schritt für Schritt vorgeht, welche Rechtsregelungen zu beachten sind und wie letztlich Forderungen auch durchgesetzt werden können, erklären ein erfahrener Praktiker und ein gestandener Mietrechtsanwalt praxisorientiert (auch anhand einer Reihe von praktischen Berechnungen – Sie sollten einen Taschenrechner mitbringen!). Selbst für Sonderfälle bleibt Raum.
Seminarinhalt
1. Betriebskostenbegriff
■ Welche Kosten gehören dazu?› inkl. aktueller Rechtsprechung u. a. zu: Notdienstpauschale, Wachdienst, Gartenpflege, Zwischenablesung, …
■ Betriebskostenverordnung und II. Berechnungsverordnung
2. Vereinbarung
■ Rechtssichere Betriebskostenvereinbarung■ Ansprüche des Mieters bei fehlerhafter Betriebskostenvereinbarung
■ Im Laufe des Mietverhältnisses neu entstehendende Betriebskosten (u. a. durch Modernisierung)
3. Notwendige Vorarbeiten
■ Eingang, Sortieren, Ordnen und Zuordnen der Rechnungen■ Prüfung: Abfluss- oder Zeitabgrenzungsprinzip
■ So grenzt man richtig ab
■ Ermittlung der Umlageschlüssel
■ Wann und bei welchen Betriebskostenarten ist ein Vorwegabzug geboten/vorgeschrieben?
■ Gesamtkosten bei nicht umlagefähigen Teilkosten
■ Wie bringe ich rückwirkend erhöhte Betriebskosten unter?
■ Wie „tief“ muss die Abrechnung gehen (einzelne Rechnungen, Salden etc.)?
■ Wie werden Mietminderungen bei der Abrechnung berücksichtigt?
■ Welche Rechnungen kann ich noch für die aktuelle Abrechnung berücksichtigen, welche nicht?
4. Die Betriebskostenabrechnung
■ Äußere Form und inhaltliche Anforderungen■ Gliederung und Positionen – welche kann ich zusammenfassen?
■ Zustellung: An wen? Wann? Durch wen?
■ Welche Fristen sind zu wahren?
■ Folgen verschuldeter und unverschuldeter Fristversäumnis
■ Fälligkeit von Nachforderungen – Verjährung und Verwirkung
■ Wirtschaftlichkeitsprinzip
■ Einsicht in die Berechnungsgrundlagen, Ort der Einsichtnahme, Übersendung von Belegkopien
■ Berücksichtigung von Betriebskosten bei Leerstand
■ rückwirkend erhöhte Betriebskosten
5. Fehlgeschlagene Abrechnungen
■ formelle/inhaltliche Unrichtigkeit von Betriebskostenabrechnungen■ Eigenkorrektur durch den Mieter
■ Wann und wie kann man Betriebskostenabrechnungen korrigieren?
■ Zurückbehaltungsrechte und Rückforderungsrechte der Mieter
6. Anpassen von Vorauszahlungen
■ Anpassung durch den Vermieter■ Anpassung durch den Mieter
Inkl. Kurzübersicht über die HeizkostenV-Novelle
Durchführung
Das Seminar findet auf der Online-Plattform Zoom (www.zoom.us) statt. Die Registrierung bei Zoom ist kostenlos. Eine Webcam ist nicht erforderlich, ein Mikrofon wird empfohlen.
Teil des Seminars ist ein Musterbauvertrag, der den Teilnehmern am ersten Tag der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird.
Referenten
Andreas Kuperion, Fachwirt der Wohnungswirtschaft. Erfahrener Verwaltungsprofi. Von Seminarteilnehmern wird er als mitreißender Trainer gefeiert. RA Matthias Vogt war u. a. für die Berliner Mietergemeinschaft tätig und weiß genau, welche Abrechnungsfehler und -unklarheiten die größten Probleme verursachen.
Andreas Kuperion, Fachwirt der Wohnungswirtschaft. Erfahrener Verwaltungsprofi. Von Seminarteilnehmern wird er als mitreißender Trainer gefeiert. RA Matthias Vogt war u. a. für die Berliner Mietergemeinschaft tätig und weiß genau, welche Abrechnungsfehler und -unklarheiten die größten Probleme verursachen.
Zielgruppe
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3,5 Stunde gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3,5 Stunde gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Termin | Ort | Zeit
30. März 2022 von 10:00 bis 14:00 Uhr online (zoom)
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de