Balkonkraftwerke: Was geht, was muss?
Bauliche Veränderungen durch den Mieter Seminarziele
Am 16. Oktober 2024 wurde mit der Änderung des § 554 BGB Mietern das Recht eingeräumt, vom Vermieter die Zustimmung zur Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken zu erhalten, sofern ihm das zugemutet werden kann. Doch wann ist das der Fall? Welcher Gestaltungsspielraum bleibt dem Vermieter und was muss man sich gefallen lassen? Wie können Mieter und Vermieter beim Ernten von Sonnenenergie gemeinsam vorgehen? Das Seminar behandelt in diesem Zusammenhang den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, zu baulichen Veränderungen durch den Vermieter und zu Änderungsvorhaben des Mieters betreffend barrierearmes Wohnen, Einbruchschutz und E-Mobilität.
Seminarinhalt
Zustand und bauliche Veränderungen der Mietsache
- Vertragsgemäßer Zustand der Mietsache bei Beginn und während des Verlaufs des Mietverhältnisses
- Erhaltungsmaßnahmen durch den Vermieter oder den Mieter
- Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters und des Mieters
- Voraussetzungen, Durchsetzung, Kostentragung
- (Un)zulässige Veränderungen an der Mietsache
- Vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache
- Zulässige Veränderungen ohne Erlaubniserfordernis durch den Vermieter
- Zulässige Veränderungen nur mit Erlaubniserfordernis durch den Vermieter
- Ansprüche des Vermieters bei unzulässigen Änderungen der Mietsache
- Gesetzlich ausdrücklich und nicht geregelte Ansprüche
Solaranlagen
- Balkonkraftwerke im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Dachsolaranlagen
- mit Modernisierungsvereinbarung
- mit Bezugsverträgen
- im Mietvertrag mitvermietet
Praxistipps
- Praxistipps zum Umgang mit stattgefundenen baulichen Veränderungen
- Praxistipps zu vertraglichen Vereinbarungen
Referent
RA Dr. Carsten Brückner ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin, Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland und Autor der Wohnraummietrechtsratgeber „Der Wohnraumvermieter“ sowie „Balkonkraftwerke im Miet- und Wohnungseigentumsrecht“.
RA Dr. Carsten Brückner ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin, Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland und Autor der Wohnraummietrechtsratgeber „Der Wohnraumvermieter“ sowie „Balkonkraftwerke im Miet- und Wohnungseigentumsrecht“.
Zielgruppe
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Termin | Ort | Zeit
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de
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