ABO-Reihe: Mietrecht aktuell
Bleiben Sie auf der Höhe der Zeit – ein unbedingtes Muss Seminarziele
Wie wichtig es ist, ständig auf dem Laufenden zu bleiben, zeigt die aktuelle Mietendeckelrechtsprechung des LG Berlin, denn die einzelnen Mietberufungskammern sind sich weder einig, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist, noch ob oder seit wann die Miete nicht mehr erhöht werden kann. Doch auch abseits des rechtlichen Neulandes ist viel passiert. Der BGH ist bei seiner Schönheitsreparaturrechtsprechung zurückgerudert und meint, bei unwirksamer Abwälzungsklausel sollen sich die Parteien die Renovierungskosten eben teilen. Gleichzeitig verschärft der BGH seine Modernisierungsrechtsprechung und verlangt einen Abzug auch für künftige Instandsetzungskosten.
Konzept
Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate und neue Gesetze. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an die Referenten richten.
Seminarinhalt
Mietendeckel
■ LG Berlin uneins: Gesetz verfassungsgemäß oder verfassungswidrig? ■ Marktmiete (despektierlich: „Schattenmiete“) darf weiterhin vereinbart werden ■ Mieterhöhung bei Bruttomiete ■ Mieterhöhung vor Inkrafttreten/Stichtag ■ Hobbyräume außerhalb der Wohnung ■ Mietsenkung zum 1. Dezember 2020Baumaßnahmen
■ Bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel teilen sich Mieter und Vermieter die Renovierungskosten ■ Modernisierung: BGH will Abzug künftiger Instandhaltungskosten ■ Verweigerung der Instandsetzungsduldung nicht immer Kündigungsgrund ■ BGH zum Baulärm: Wann darf gemindert werden? ■ Modernisierungsankündigung: Heizkosteneinsparung ohne BedeutungSonstiges
■ Rückgabe mit Dübellöchern löst Schadensersatzpflicht des Mieters aus ■ Hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Mieter kann sich nicht auf Härtegründe berufen ■ Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum ändert nicht automatisch das Baualter ■ Jobcenter muss während der Corona-Pandemie auch unangemessene Mieten zahlen ■ Kabelanschluss kann vom Mieter nicht gesondert gekündigt werden ■ Mieterhöhungsklage auch ohne vorheriges wirksames Erhöhungsverlangen möglich Referenten
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät CZINK WALBURG & Kollegen
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät CZINK WALBURG & Kollegen
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3,5 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B)
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3,5 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B)
Termin | Ort | Zeit
16. September 2020 14.30 bis 18.00 Uhr Berlin
16. September 2020 14.30 bis 18.00 Uhr Berlin