Die Rückabwicklung des Berliner Mietendeckels
Jetzt gilt es finanziellen und sozialen Schaden gering zu halten Seminarziele
Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel erwartungsgemäß für verfassungswidrig erklärt und damit auch die Rechtmäßigkeit der von Mietervereinen, Legal-Tech-Plattformen und Medien despektierlich „Schattenmieten“ genannten Mietvereinbarungen. Nun gilt es, das vermeintliche Gesetz rückabzuwickeln. Dabei tun Vermieter gut daran, behutsam vorzugehen und unnötigen Schaden von denjenigen Mietern abzuwenden, die sich auf die leeren Versprechungen der Populisten verlassen haben. Wie die Rückabwicklung des Mietendeckels konkret aussehen kann und welche Vereinbarungen über die Modalitäten der Nachzahlung möglich sind, erläutern Hans-Joachim Beck und Michael Schultz.
Seminarinhalt
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Normenkontrollklage
■ Ist das MietenWoG Bln nichtig?■ Was bedeutet das für zurückgestellte Mietzahlungen aus der Vergangenheit (reduzierter Zahlbetrag bei Neuverträgen oder Absenkung zum 23. Februar 2020 bzw. 23. November 2020)
▲ Muss die Deckelung des Zahlbetrags aktiv „zurückgenommen“ werden?
■ Was bedeutet das für laufende und abgeschlossene Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht?
■ Was bedeutet das für ausgesetzte Verfahren vor den Zivilgerichten?
Nachforderung der zurückgestellten Mieten
■ Welche Zahlungsvereinbarungen sind möglich – alles auf einen Schlag oder in Raten?■ Welche Konsequenzen hat ein teilweiser Zahlungsverzicht?
Umgang mit den Bezirksämtern
■ Was ist bei ausgesprochenen Untersagungsverfügungen zu tun? Durchführung
Das Seminar findet auf der Online-Plattform Zoom (www.zoom.us) statt. Die Registrierung bei Zoom ist kostenlos. Eine Webcam ist nicht erforderlich, ein Mikrofon wird empfohlen.
Referenten
VRiFG a. D. Hans-Joachim Beck hat u. a. das im Grundeigentum-Verlag erschienene „Handbuch zum Berliner Mietendeckel und zum Mietspiegel 2019“ mitverfasst und gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
RAuN Dr. Michael Schultz (Kanzlei Müller Radack Schultz) gehört seit Jahrzehnten zu den besten Immobilienanwälten der Republik. Er ist Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM) und Mitautor im Bub/Treier „Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete“.
VRiFG a. D. Hans-Joachim Beck hat u. a. das im Grundeigentum-Verlag erschienene „Handbuch zum Berliner Mietendeckel und zum Mietspiegel 2019“ mitverfasst und gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
RAuN Dr. Michael Schultz (Kanzlei Müller Radack Schultz) gehört seit Jahrzehnten zu den besten Immobilienanwälten der Republik. Er ist Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM) und Mitautor im Bub/Treier „Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete“.
Zielgruppe
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Termin | Ort | Zeit
Mittwoch21. April 2021 von 14:30 bis 18:00 Uhr online
Mittwoch