Web-Seminar: Der Berliner Mietendeckel – Bald gilt Stufe 2

Ab 23. November müssen viele Mieten "gesenkt" werden
Seminarziele
„Artikel 1 § 5 tritt neun Monate nach der Verkündung in Kraft.“ – mit diesen Worten regelt das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“, dass ab dem 23. November 2020 Stufe 2 des Mietendeckels, das Verbot von „überhöhten Mieten“, in Kraft tritt. Vermieter müssen rechtzeitig aktiv werden oder riskieren empfindliche Bußgelder. Die gute Nachricht: Eine Anpassung des Mietvertrags ist nicht notwendig und auch nicht ratsam; die schlechte: Zumindest bis zu einer höchstrichterlichen Klärung muss auf einen Teil der Einnahmen verzichtet werden.
Durchführung
Das Web-Seminar besteht aus einer ca. 90-minütigen Präsentation. Anschließend steht Herr Beck für Fragen zur Verfügung. Die Präsentation wird den Teilnehmern nach dem Seminar als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Das Seminar findet auf der Online-Plattform Zoom statt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bieten wir den Teilnehmern am Tag vor dem Seminartermin Test-Meetings an. Die Registrierung bei Zoom ist kostenlos. Eine Webcam ist nicht erforderlich, ein Mikrofon wird empfohlen.
Seminarinhalt

Mietabsenkungen ab November

■ Welche Mieten müssen abgesenkt werden?
■ Welche Mietgrenzen gelten?
■ Welche Stolperfallen lauern für Vermieter?
■ Wie verhalte ich mich gesetzeskonform ohne bei Unwirksamkeit des Mietendeckels Ansprüche zu verlieren?

Abschluss neuer Mietverträge

■ Welche Mieten dürfen vereinbart werden?
■ Welche Mieten dürfen vereinnahmt werden?

Mieterhöhungen

■ Können weiterhin Mieterhöhungen ausgesprochen werden?
■ Was ist dabei zu beachten?
■ Umgang mit Drohungen des Bezirksamts bei Beschreiten des Rechtsweges.

Rechtsprechung zum Mietendeckel

■ Was bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften?
■ Gegensätzliche Meinungen der einzelnen Kammern des LG Berlin zur Verfassungsmäßigkeit des MietenWoG
■ Mieterhöhungen vor dem 18. Juni 2019 (Stichtag)
■ Mieterhöhungen vor dem 22. Februar 2020 (Inkrafttreten)
■ Einbeziehung von Hobbyräumen außerhalb der Wohnung
■ Die Transparenzmiete (despektierlich auch „Schattenmiete“) als Folge einer verfassungskonformen Auslegung des MietenWoG