Web-Seminar: Der Berliner Mietendeckel – Bald gilt Stufe 2
Ab 23. November müssen viele Mieten "gesenkt" werden Seminarziele
„Artikel 1 § 5 tritt neun Monate nach der Verkündung in Kraft.“ – mit diesen Worten regelt das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“, dass ab dem 23. November 2020 Stufe 2 des Mietendeckels, das Verbot von „überhöhten Mieten“, in Kraft tritt. Vermieter müssen rechtzeitig aktiv werden oder riskieren empfindliche Bußgelder. Die gute Nachricht: Eine Anpassung des Mietvertrags ist nicht notwendig und auch nicht ratsam; die schlechte: Zumindest bis zu einer höchstrichterlichen Klärung muss auf einen Teil der Einnahmen verzichtet werden.
Durchführung
Das Web-Seminar besteht aus einer ca. 90-minütigen Präsentation. Anschließend steht Herr Beck für Fragen zur Verfügung. Die Präsentation wird den Teilnehmern nach dem Seminar als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Das Seminar findet auf der Online-Plattform Zoom statt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bieten wir den Teilnehmern am Tag vor dem Seminartermin Test-Meetings an. Die Registrierung bei Zoom ist kostenlos. Eine Webcam ist nicht erforderlich, ein Mikrofon wird empfohlen.
Das Seminar findet auf der Online-Plattform Zoom statt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bieten wir den Teilnehmern am Tag vor dem Seminartermin Test-Meetings an. Die Registrierung bei Zoom ist kostenlos. Eine Webcam ist nicht erforderlich, ein Mikrofon wird empfohlen.
Seminarinhalt
Mietabsenkungen ab November
■ Welche Mieten müssen abgesenkt werden? ■ Welche Mietgrenzen gelten? ■ Welche Stolperfallen lauern für Vermieter? ■ Wie verhalte ich mich gesetzeskonform ohne bei Unwirksamkeit des Mietendeckels Ansprüche zu verlieren?Abschluss neuer Mietverträge
■ Welche Mieten dürfen vereinbart werden? ■ Welche Mieten dürfen vereinnahmt werden?Mieterhöhungen
■ Können weiterhin Mieterhöhungen ausgesprochen werden? ■ Was ist dabei zu beachten? ■ Umgang mit Drohungen des Bezirksamts bei Beschreiten des Rechtsweges.Rechtsprechung zum Mietendeckel
■ Was bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften? ■ Gegensätzliche Meinungen der einzelnen Kammern des LG Berlin zur Verfassungsmäßigkeit des MietenWoG ■ Mieterhöhungen vor dem 18. Juni 2019 (Stichtag) ■ Mieterhöhungen vor dem 22. Februar 2020 (Inkrafttreten) ■ Einbeziehung von Hobbyräumen außerhalb der Wohnung ■ Die Transparenzmiete (despektierlich auch „Schattenmiete“) als Folge einer verfassungskonformen Auslegung des MietenWoG Referenten
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 1,5 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B)
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 1,5 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B)
Termin | Ort | Zeit
6. Oktober 2020, 10.00 bis 12.30 Uhr, Zoom