GModG – Das umbenannte Heizungsgesetz
Gebäudemodernisierungsgesetz: Bio-Treppe, CO2-Kosten, Sanierungspflichten Seminarziele
"Habecks Heizhammer" – nun kommt das Kommando zurück. Was auf den ersten Blick wie eine Entlastung wirkt, dürfte sich insbesondere für viele Vermieter als vergiftetes Geschenk des Gesetzgebers herausstellen: Mit der neuen „Bio-Treppe" verpflichtet das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) Vermieter dazu, bei Gas- und Ölheizungen eine bestimmte Brennstoffqualität sicherzustellen – obwohl bislang nicht einmal klar ist, ob diese Brennstoffe zu den gesetzlichen Stichtagen überhaupt am Markt verfügbar sein werden und was sie kosten. Das Seminar liefert den praktischen Überblick, welche Pflichten aus dem GModG jetzt tatsächlich auf Hausverwalter zukommen – und wo sich hinter der vermeintlichen Liberalisierung neue Risiken verbergen.
Seminarinhalt
- Vom Heizungsgesetz zum GModG
- 65-%-Pflicht beim Heizungstausch entfällt
- „Bio-Treppe" steigert erneuerbaren Anteil schrittweise
- Hybridlösungen bis 2035 privilegiert
- Wer zahlt am Ende – neue Kostenumlagen
- Änderung des CO2KostAufG bei neu eingebauten Gas-/Ölheizunge
- Hälftige Teilung von
- Netzentgelte für Erdgas
- CO2-Kosten
- Mehrkosten der ersten Bio-Treppe-Stufen
- Härtefallklausel für Vermieter
- Betrachtung möglicher Szenarien zur Heizsituation im Bestand
- Beibehaltung von Bestandsheizungen
- Einbau einer neuen fossilen Heizung
- Einbau einer neuen Wärmepumpe
- Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
- Nullemissionsgebäude-Pflicht
- Worst-First-Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude
- Solarpflicht
- Unsicherheiten
- Verfügbarkeit von grünen Brennstoffen und Preisrisiko
- Verfassungsrechtliche Bedenken
- einzelne Bundesländer könnten strengere Regeln behalten
- langfristige Unsicherheit - Evaluierung 2030
- Energieausweis-Reform
- Ladeinfrastruktur – die GEIG-Novelle
- Pflicht bei Neubau/umfassender Sanierung für Wohn- und Nichtwohngebäude
Referenten
RA Stefan Daniel ist seit 2015 als Rechtsanwalt zugelassen und seit April 2026 bei Brahms Nebel & Kollegen mbB im Bereich des Immobilienrechts tätig. Herr Daniel berät in sämtlichen Fragen des Miet- und Grundstücksrechts. Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Daniel liegt zudem in der Beratung von Vermietern und Mietern bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche. Zudem berät er in allen Fragen des öffentlichen Bau- und Immobilienwirtschaftsrechts
RA Stefan Daniel ist seit 2015 als Rechtsanwalt zugelassen und seit April 2026 bei Brahms Nebel & Kollegen mbB im Bereich des Immobilienrechts tätig. Herr Daniel berät in sämtlichen Fragen des Miet- und Grundstücksrechts. Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Daniel liegt zudem in der Beratung von Vermietern und Mietern bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche. Zudem berät er in allen Fragen des öffentlichen Bau- und Immobilienwirtschaftsrechts
Zielgruppe
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3,5 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3,5 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Termin | Ort | Zeit
Wird noch bekanntgegeben
