Der Abschluss des Wohnraummietvertrags

Am Beispiel des neuen Mietvertrags des Grundeigentum-Verlags
Seminarziele

Knapp die Hälfte der Deutschen wohnt zur Miete. Das Mietrecht ist daher häufig Spielball der Politik und gehört zu den am schärfsten regulierten Bereichen des täglichen Lebens. Fast nirgends ist die Vertragsfreiheit so stark eingeschränkt wie hier. Beim Abschluss des Mietvertrags verpflichtet sich der Vermieter, einen beträchtlichen Wert, die Mietwohnung, in die Hände des Mieters zu geben – in der Regel auf unbestimmte Zeit und mit wenigen Möglichkeiten zur Kündigung. Es ist daher unerlässlich, zu wissen, was im Vertrag stehen muss, darf und kann – und was nicht funktioniert. Die Referenten orientieren sich dabei am neuen Wohnraummietvertrag des Grundeigentum-Verlags und führen schrittweise durch das Formular.

Seminarinhalt

Mietgegenstand und Vertragsparteien

  • Nennung der Vertragsparteien im Mietvertrag
  • Fläche oder Räume
  • Vereinbarter Zustand, Möblierung, …
  • Vertretung und Mietermehrheit
  • Laufzeit
    • Möglichkeiten der Befristung
    • Mindestdauer, Kündigungsausschluss
  • Mietsicherheit

Miethöhe

  • Ermittlung der zulässigen Miethöhe
  • Wohnwertverändernde Merkmale
  • Möblierung
  • Teilgewerbe

Schönheitsreparaturen

  • renoviert vermietet
  • unrenoviert vermietet mit und ohne Ausgleich

Warme und kalte Betriebskosten

  • Umfang der umlegbaren Betriebskosten
  • Betriebskostenvorauszahlungen/-pauschalen
  • Umlageschlüssel
  • Heizkosten: 50 : 50 bis 70 : 30

Sonstiges

  • Hausordnung
  • Tierhaltung
  • Wohngemeinschaften, Untermiete, Sicherheit
  • Riskant: „Verbesserung“ von Formularvereinbarungen
  • Besichtigung
  • Pfandrecht
  • Fristen und Verjährung
  • Informationspflichten nach § 556g BGB
  • Datenschutz
  • Absehbare Beeinträchtigungen
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de