(Un)berechtigte Untervermietung

Wenn der Mieter selbst Vermieter ist
Konzept

Berlin hat noch immer einen großen Bestand an alten Mietverträgen, deren Mieten teilweise deutlich unterhalb dessen liegen, was am Markt derzeit möglich ist. Grund genug für viele Mieter, einen Teil oder sogar die ganze Wohnung zur Marktmiete unterzuvermieten – nicht immer mit Zustimmung des Vermieters. Doch wann hat der Mieter ein Anrecht auf Zustimmung und wo sind die Grenzen? Darf der Vermieter dafür Geld verlangen, und wenn ja, wie viel? Welche Abwehrmöglichkeiten gibt es? Und haftet der Mieter für seinen Untermieter?

Seminarinhalt

Rechtliche Grundlagen

  • Unterschied zwischen Untervermietung und normalem Gebrauchsrecht
  • Arten der Untervermietung
  • Anspruch des Mieters auf Erlaubnis zur Untervermietung

Folgen der Untervermietung

  • Rechtsfolgen der Gebrauchsüberlassung
  • Gewinnabschöpfung
  • Kündigung bei illegaler Untervermietung

Umgang mit Untervermietungsanfragen

  • Wie muss die Anfrage aussehen?
  • Wann muss der Vermieter zustimmen?
  • Wie muss die Antwort aussehen?
  • Welche Möglichkeiten zur Beschränkung gibt es?
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de

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