Der Abschluss des Wohnraummietvertrags

Was man unbedingt tun – und lassen – sollte
Seminarziele

Knapp die Hälfte der Deutschen wohnt zur Miete. Das Mietrecht ist daher häufig Spielball der Politik und gehört zu den am schärfsten regulierten Bereichen des täglichen Lebens. Fast nirgends ist die Vertragsfreiheit so stark eingeschränkt wie hier. Beim Abschluss des Mietvertrags verpflichtet sich der Vermieter, einen beträchtlichen Wert, die Mietwohnung, in die Hände des Mieters zu geben – in der Regel auf unbestimmte Zeit und mit wenigen Möglichkeiten zur Kündigung. Es ist daher unerlässlich, zu wissen, was im Vertrag stehen muss, darf und kann – und was nicht funktioniert.

Seminarinhalt
  1. Mietgegenstand und Vertragsparteien
    • Fläche oder Räume
    • Vereinbarter Zustand, Möblierung, …
    • Vertretung und Mietermehrheit
    • Laufzeit
      • Höchstdauer: Nur in Ausnahmen
      • Mindestdauer: Nur in Grenzen
    • Mietsicherheit
  2. Miethöhe
    • Ermittlung der zulässigen Miethöhe
    • Wohnwertverändernde Merkmale
  3. Schönheitsreparaturen
    • renoviert vermietet
    • unrenoviert vermietet mit und ohne Ausgleich
    • Nachmieter
  4. Warme und kalte Betriebskosten
    • Umlageschlüssel
    • Betriebskostenvorauszahlungen/-pauschalen
    • Heizkosten: 50 : 50 bis 70 : 30
  5. Sonstiges
    • Hausordnung
    • Tierhaltung
    • Wohngemeinschaften, Untermiete
    • Riskant: „Verbesserung“ von Formularvereinbarungen
    • Teilgewerbe und Beschilderung
    • Besichtigung
    • Pfandrecht
    • Fristen und Verjährung
  6. Informationspflichten
    • Datenschutz
    • Absehbare Beeinträchtigungen
    • Zustand der Mietsache
    • Vormiete, Modernisierungen usw.
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de