Crashkurs: Betriebskostenabrechnung (Präsenzseminar)
Umlagefähigkeit, Fristen, DokumentationLeider ist das Seminar bereits ausgebucht. Bitte kontaktieren Sie uns unter info@fachseminare.de, wenn Sie auf die Warteliste aufgenommen werden möchten oder buchen Sie das Wiederholungsseminar am 12. März 2024.
- Betriebskostenbegriff
- Welche Kosten gehören dazu?
- inkl. aktueller Rechtsprechung
- BetriebskostenVO und II. BV
- Betriebskostenvereinbarung
- Rechtssichere Vereinbarung
- Ansprüche des Mieters bei Fehlern
- Nachträglich entstehendende Betriebskosten
- Notwendige Vorarbeiten
- Umgang mit Rechnungen
- Abfluss- oder Zeitabgrenzungsprinzip?
- So grenzt man richtig ab
- Ermittlung der Umlageschlüssel
- Vorwegabzug
- nicht umlagefähige Teilkosten
- Abrechnungstiefe
- Berücksichtigung von Mietminderungen
- Die Betriebskostenabrechnung
- Form und inhaltliche Anforderungen
- Gliederung und Positionen – welche kann ich zusammenfassen?
- Zustellung: An wen? Wann? Durch wen?
- Welche Fristen sind zu wahren?
- Folgen des Fristversäumnisses
- Fälligkeit, Verjährung, Verwirkung
- Wirtschaftlichkeitsprinzip
- Einsichtsrecht (Ort, Kopien, Datenschutz)
- Berücksichtigung von Leerstand
- rückwirkend erhöhte Betriebskosten
- Fehlgeschlagene Abrechnungen
- formelle/inhaltliche Unrichtigkeit
- Eigenkorrektur durch den Mieter
- Korrektur der Abrechnung
- Zurückbehaltung und Rückforderung
- Anpassen von Vorauszahlungen
- Anpassung durch den Vermieter
- Anpassung durch den Mieter
- Außergewöhnliche Ereignisse
Andreas Kuperion, Fachwirt der Wohnungswirtschaft. Erfahrener Verwaltungsprofi. Von Seminarteilnehmern wird er als mitreißender Trainer gefeiert.
RA Matthias Vogt war u. a. für die Berliner Mietergemeinschaft tätig und weiß genau, welche Abrechnungsfehler und -unklarheiten die größten Probleme verursachen.
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3,5 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
250 € zzgl. 19 % MwSt.