Zweckentfremdungsverbot erneut verschärft
Einführung in alte und neue Vorgaben Seminarziele
Kurz vor der Wahl, am 16. September 2021, wurde von R2G das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz verschärft. Künftig dürfen die Bezirksämter Daten zu Personen, Objekten und Nutzungsart bei diversen Stellen (u. a. Websitebetreiber, Verlage, Makler und Verwalter) anfordern. Leerstand muss dem Bezirksamt zudem nach 3 Monaten angezeigt werden. Außerdem wurde nach dem Scheitern vor dem Berliner Verwaltungsgericht ein neuer Versuch unternommen, Mietobergrenzen für Ersatzwohnraum einzuführen. Das Seminar liefert eine Einführung in das Zweckentfremdungsverbot und informiert über alle Neuerungen.
Seminarinhalt
Wann liegt eine Zweckentfremdung vor?
■ Reicht es, dass die Räume „schon immer“ gewerblich genutzt waren?■ Baurechtliche Bestimmung zu anderen als Wohnzwecken grundsätzlich erforderlich!
■ Ausnahmen
■ Anzeigepflicht für Leerstand
Was ist eine Zweckentfremdung?
■ Der Begriff des Wohnens im Rechtssinne■ Gewerbliche Nutzungen
■ Übernachten ist kein Wohnen
■ Ferienwohnung, Flüchtlinge u. Ä.
■ Hohe Miete = Zweckentfremdung?
■ Leerstand
■ Umbau und Abriss
Für wen gibt es Bestandsschutz?
■ Voraussetzungen des Bestandsschutzes■ Gewerbliche/freiberufliche Nutzungen
■ Möglichkeiten der Fortführung nach Beendigung der geschützten Nutzung
■ Beherbergungs- und Ferienwohnungsbetriebe
Für wen gibt es Genehmigungen?
■ Weitervermietung an Touristen nur mit Registrierung und Genehmigung■ Anforderungen an Ersatzwohnraum
Rückführung und Treuhänder
■ Rückführungs- und Wiederherstellungsanordnungen■ Zwischenenteignung mit Treuhänder
Verstöße
■ Buß- und Zwangsgeldverfahren auch gegen Vermieter und Hausverwalter!■ Neu eingeführte Tatbestände
Exkurs 1: Baurecht
■ Baugenehmigung zu Wohnzwecken und Ferienwohnungsnutzung■ Gewerbe ist nicht gleich Gewerbe – wann ist baurechtliche Umnutzung notwendig?
Exkurs 2: Mietrecht
■ Erlaubnis des Vermieters■ Abmahnung bei Kündigung wegen nicht genehmigter Untervermietung
■ Vertragliche Gestaltung zur Vermeidung von Schadensersatz
Durchführung
Das Seminar wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Über die aktuellen Corona-Einschränkungen werden wir etwa eine Woche vorher informieren. Es ist mit einer 3G-Regelung (Getestet, Geimpft, Genesen) zu rechnen. Sollten die Einschränkungen drastischer werden, wird notfalls auf Zoom ausgewichen.
Referenten
RA Lukas A. Wenderoth ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
RA Lukas A. Wenderoth ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Zielgruppe
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3,5 Stunde gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3,5 Stunde gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Termin | Ort | Zeit
23. November 2021 9:00 bis 13:00 Uhr Berlin
23. November 2021 9:00 bis 13:00 Uhr Berlin
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de