Die Rückabwicklung des Berliner Mietendeckels

Jetzt gilt es finanziellen und sozialen Schaden gering zu halten
Seminarziele
Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel erwartungsgemäß für verfassungswidrig erklärt und damit auch die Rechtmäßigkeit der von Mietervereinen, Legal-Tech-Plattformen und Medien despektierlich „Schattenmieten“ genannten Mietvereinbarungen. Nun gilt es, das vermeintliche Gesetz rückabzuwickeln. Dabei tun Vermieter gut daran, behutsam vorzugehen und unnötigen Schaden von denjenigen Mietern abzuwenden, die sich auf die leeren Versprechungen der Populisten verlassen haben. Wie die Rückabwicklung des Mietendeckels konkret aussehen kann und welche Vereinbarungen über die Modalitäten der Nachzahlung möglich sind, erläutern Hans-Joachim Beck und Michael Schultz.
Seminarinhalt

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Normenkontrollklage

■ Ist das MietenWoG Bln nichtig?
■ Was bedeutet das für zurückgestellte Mietzahlungen aus der Vergangenheit (reduzierter Zahlbetrag bei Neuverträgen oder Absenkung zum 23. Februar 2020 bzw. 23. November 2020)
  ▲ Muss die Deckelung des Zahlbetrags aktiv „zurückgenommen“ werden?
■ Was bedeutet das für laufende und abgeschlossene Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht?
■ Was bedeutet das für ausgesetzte Verfahren vor den Zivilgerichten?

Nachforderung der zurückgestellten Mieten

■ Welche Zahlungsvereinbarungen sind möglich – alles auf einen Schlag oder in Raten?
■ Welche Konsequenzen hat ein teilweiser Zahlungsverzicht?

Umgang mit den Bezirksämtern

■ Was ist bei ausgesprochenen Untersagungsverfügungen zu tun?
Durchführung
Das Seminar findet auf der Online-Plattform Zoom (www.zoom.us) statt. Die Registrierung bei Zoom ist kostenlos. Eine Webcam ist nicht erforderlich, ein Mikrofon wird empfohlen.