Crashkurs: Verkehrssicherungspflichten (Online)
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist trotzdem zwingendWer eine Immobilie besitzt, muss dafür Sorgen, dass von ihr keine Gefährdung ausgeht. Einige dieser Verkehrssicherungspflichten können an Dritte delegiert werden, einige sind im Verwaltungsvertrag inkludiert. Die Verletzung von Verkehrssicherungs- und Schutzpflichten kann, ebenso wie die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, vertragliche und deliktische Haftungsansprüche begründen. Verwalter müssen anerkannte Regeln der Technik (DIN, VDE, DVGW, …) sowie öffentliche Vorschriften einhalten, um schlussendlich Sach- und Personenschäden zu verhindern und nicht zuletzt Haftungsansprüchen vorzubeugen.
- Grundlagen
- Entstehung
- Adressat
- Eigentümer
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Verwalter
- Grenzen
- Räumlich
- Rechtlich
- Risiken erkennen
- Übertragung Auf Dritte
- „Inklusivpflichten“ des Verwaltervertrags für
- Wohnraum
- Gewerberaum
- „Mischobjekten“
- Wohnungseigentumsanlagen
- Vertragliche Übertragung auf Dienstleister
- Streitpunkt: Werkvertrag/Dienstleistungsvertrag
- Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
- Kontrollpflichten und Haftung
- Konkrete Verkehrssicherungspflichten
- regelmäßig (z.B. Streupflicht)
- anlassbezogen (z.B. nach Defekten)
- Aktuelle Rechtsprechung
RA Kai-Uwe Agatsy ist seit 2011 Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Immobilienrecht und seit 2016 Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht.
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 2 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
150 € zzgl. 19 % MwSt.