Online-Doppel: Das neue WEG für Verwalter

Das müssen Sie jetzt wissen
Seminarziele
Am 1. Dezember 2020 ist die Novelle des WEG (das WEMoG) in Kraft getreten. Künftig soll die Beschlussfassung für bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht werden. Außerdem gibt es Änderungen zur Kostentragung von Sanierungsmaßnahmen, eine Öffnungsklausel für die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen und einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Neu ist auch, dass der aufteilende Eigentümer künftig sofort eine beschlussfähige Ein-Personen-Gemeinschaft darstellt, die einen Verwalter bestellen und ihn beauftragen kann, Verträge zu schließen, die durchaus auch langfristig angelegt sein können. Die wichtigsten Neuerungen für das Tagwerk des WEG-Verwalters erläutert RA Uwe Wanderer.
Seminarinhalt
Änderungen für Verwalter
■ Anspruch auf einen „zertifizierten Verwalter“
■ Neue Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse
■ Ad hoc Abberufung des Verwalters
■ Verzahnung mit dem Mietrecht
   › Zutritt zur Mietwohnung durch die Gemeinschaft nach vorheriger Ankündigung durch den Verwalter
■ Vorgaben für Wirtschaftsplan/Jahresabrechnung und Vermögensbericht

Bauliche Veränderungen
■ Eigentümer können angemessene Maßnahmen verlangen für
   › Barrierefreiheit
   › Elektroladestationen
   › Einbruchschutz
   › Schnelles Internet
■ Künftig einfache Mehrheit für Arbeiten am Gemeinschaftseigentum
   › Aber: Mehrheitsverhältnisse sind für die Kostenverteilung zu berücksichtigen
   › Und: Amortisationszeit für die Kostenverteilung relevant
   › Härtefallregelung bei unverhältnismäßigen Kosten

Versammlungen und Beschlüsse
■ Der aufteilende Eigentümer als beschlussfähige Ein-Personen-Gemeinschaft
■ Online-Teilnahme per Eigentümerbeschluss möglich
■ Beschlussfähigkeit unabhängig von Zahl der anwesenden Stimmen
■ Vollmachten und damit auch Umlaufbeschlüsse künftig in Textform