ABO-Reihe: Mietrecht aktuell
Bleiben Sie auf der Höhe der Zeit – ein unbedingtes Muss Seminarziele
Über den Mietendeckel ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, und ab Dezember dürfen viele Bestandsmieten nur noch in begrenztem Umfang gefordert oder entgegengenommen werden. Zur zulässigen Miethöhe außerhalb des Mietendeckels hat der BGH jüngst entschieden, dass eine Vormiete im Sinne der Mietpreisbremse keine Gewerbemiete sein darf. Außerdem ist umstritten, wer für lockdownbedingte Schäden aufkommt. So sieht das LG München eine coronabedingte Schließung als Mangel an, während das LG Frankfurt/M eine Mietminderung verneint.
Konzept
Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate und neue Gesetze. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an die Referenten richten.
Durchführung
Das Seminar wird als Präsenzseminar veranstaltet. Sollte pandemiebedingt eine reguläre Durchführung nicht möglich sein, wird die Veranstaltung in ein Web-Seminar umgewandelt.
Seminarinhalt
Coronavirus
■ Mietminderung ja oder nein? ■ Kleiner Umsatzeinbruch führt nicht zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage ■ Gastwirte haben keinen Erstattungsanspruch durch die öffentliche HandMietendeckel
■ Beschluss des BVerfG ■ Drohbriefe durch RechtsdienstleisterMangel
■ Schadensersatz bei Verzug des Vermieters mit der Schadensbeseitigung ■ Minderung wegen Lärms, auch ohne Abwehrmöglichkeiten des VermietersMietvertrag
■ Gewerbemiete ist keine Vormiete im Sinne der Mietpreisbremse ■ Berücksichtigung von Mietereinbauten ■ Keine unbewohnten Vergleichswohnungen ■ Kaution über 3 Nettokaltmieten hinaus? ■ Grenzen der Vermietung zum „vorübergehenden Gebrauch“Sonstiges
■ Betriebskosten: Kein Kürzungsrecht bei rechnerischer Trennung einheitlich entstandener Kosten ■ Baunutzungsplan funktionslos? ■ Zweckentfremdung: Feriengäste in der Zweitwohnung ■ Räumung: Sittenwidrige Härte wegen Suizidgefahr Referenten
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät CZINK WALBURG & Kollegen
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät CZINK WALBURG & Kollegen
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
Termin | Ort | Zeit
09. Dezember 2020 14.30 bis 18.00 Uhr Berlin