Inkassodienstleister und die Mietpreisbremse: Wie wehre ich mich?
So zwingt man digitale Rechtsdienstleister wie die Conny GmbH zurück in den analogen Raum Seminarziele
„Legal Tech“, Rechtsberatung und Rechtsbeistand mittels IT ist vom BGH registrierten Inkassodienstleistern
grundsätzlich zugestanden worden. Besonders aktiv auf dem Felde ist ein Berliner Unternehmen, mit dem der
eine oder andere Vermieter schon teure Bekanntschaft gemacht hat. Die Flinte ins Korn werfen, wenn „Conny“
auftaucht, muss man jedoch nicht. Welche Werkzeuge Vermietern zur Verfügung stehen, um sich gegen die
Forderungen der Legal-Techs zu verteidigen, und wie man sie richtig einsetzt, erläutert RA Alexander Kroll und
erklärt zudem, mit welchen Methoden diese Unternehmen bisweilen deutlich mehr fordern als vom Gesetz
erlaubt.
Seminarinhalt
1. Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
■ Was ist erlaubt und was nicht?■ Wo enden die Befugnisse der Inkassounternehmen?
2. Vertragliches Abtretungsverbot
■ Wie können die Voraussetzungen für die Arbeit der Inkassounternehmen schon bei Vertragsschluss verhindert werden?3. Nachweis der Vormiete
■ Welche Rechte haben der Mieter bzw. das Inkassounternehmen bei der Einsicht in Belege?4. Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
■ Welche Informationen muss der Vermieter an den Inkassodienstleister übermitteln und welche nicht?■ Hat der Inkassodienstleister eine korrekte Mietspiegeleinordnung vorgenommen?
■ Ist der Mietspiegel überhaupt anwendbar?
5. Interpolation
■ Ist die Mietspiegelmiete noch aktuell?6. Staffelmieten
■ Hat das Inkassounternehmen die einzelnen Mietstaffeln korrekt interpretiert?■ War die gerügte Staffel schon fällig?
7. Drittwiderklage
■ Gezieltes Vorgehen gegen falsche oder überhöhte Forderungen der Inkassounternehmen.8. Elektronische Kommunikation
■ Müssen Emails von Unbekannten überhaupt geöffnet werden?■ Ist die Vollmacht des Inkassounternehmens korrekt?
Referenten
RA Alexander Kroll ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei JJ+P Jotzo & Partner und hat bereits eine Vielzahl an Auseinandersetzungen mit Conny & Co. hinter sich.
RA Alexander Kroll ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei JJ+P Jotzo & Partner und hat bereits eine Vielzahl an Auseinandersetzungen mit Conny & Co. hinter sich.
Zielgruppe
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Termin | Ort | Zeit
Dienstag25. Mai 2021 von 10:00 bis 13:30 Uhr online
Dienstag