Inkassodienstleister und die Mietpreisbremse: Wie wehre ich mich?

So zwingt man digitale Rechtsdienstleister wie die Conny GmbH zurück in den analogen Raum
Seminarziele
„Legal Tech“, Rechtsberatung und Rechtsbeistand mittels IT ist vom BGH registrierten Inkassodienstleistern grundsätzlich zugestanden worden. Besonders aktiv auf dem Felde ist ein Berliner Unternehmen, mit dem der eine oder andere Vermieter schon teure Bekanntschaft gemacht hat. Die Flinte ins Korn werfen, wenn „Conny“ auftaucht, muss man jedoch nicht. Welche Werkzeuge Vermietern zur Verfügung stehen, um sich gegen die Forderungen der Legal-Techs zu verteidigen, und wie man sie richtig einsetzt, erläutert RA Alexander Kroll und erklärt zudem, mit welchen Methoden diese Unternehmen bisweilen deutlich mehr fordern als vom Gesetz erlaubt.
Seminarinhalt

1. Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

■ Was ist erlaubt und was nicht?
■ Wo enden die Befugnisse der Inkassounternehmen?

2. Vertragliches Abtretungsverbot

■ Wie können die Voraussetzungen für die Arbeit der Inkassounternehmen schon bei Vertragsschluss verhindert werden?

3. Nachweis der Vormiete

■ Welche Rechte haben der Mieter bzw. das Inkassounternehmen bei der Einsicht in Belege?

4. Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

■ Welche Informationen muss der Vermieter an den Inkassodienstleister übermitteln und welche nicht?
■ Hat der Inkassodienstleister eine korrekte Mietspiegeleinordnung vorgenommen?
■ Ist der Mietspiegel überhaupt anwendbar?

5. Interpolation

■ Ist die Mietspiegelmiete noch aktuell?

6. Staffelmieten

■ Hat das Inkassounternehmen die einzelnen Mietstaffeln korrekt interpretiert?
■ War die gerügte Staffel schon fällig?

7. Drittwiderklage

■ Gezieltes Vorgehen gegen falsche oder überhöhte Forderungen der Inkassounternehmen.

8. Elektronische Kommunikation

■ Müssen Emails von Unbekannten überhaupt geöffnet werden?
■ Ist die Vollmacht des Inkassounternehmens korrekt?