Web-Seminar: Crashkurs – Modernisierung und Modernisierungsumlage
Einführung und Update: Von den Grundlagen bis zur aktuellen BGH-Rechtsprechung Seminarziele
Nach bisher einhelliger Auffassung sind bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung (nur) fällige (fiktive) Instandsetzungskosten von den umlegungsfähigen Baukosten abzuziehen. Wenn noch funktionsfähige ältere Bauteile oder Einrichtungen ersetzt werden, kommt kein Abzug in Betracht. Davon ist der BGH jetzt abgerückt und meint, auch beim Austausch intakter, aber alter Bauteile ist künftig eine Art Abzug „alt für neu“ zu machen. Damit wird die Umlagehöhe zur Wundertüte. RA Tobias Scheidacker führt in die Grundlagen der Durchführung eines Modernisierungsvorhabens ein und erläutert sowohl die Neuerungen der vergangenen Jahre als auch die Auswirkungen der BGH-Rechtsprechung.
Durchführung
Das Seminar wird als Web-Seminar veranstaltet. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bieten wir den Teilnehmern am Tag vor dem Seminartermin Test-Meetings an. Die Registrierung bei Zoom ist kostenlos. Eine Webcam ist nicht erforderlich, ein Mikrofon wird empfohlen.
Seminarinhalt
Durchführung einer Modernisierung
■ Modernisierungsankündigung▴ Inhalt, Form und Frist
▴ Folgen fehlerhafter Ankündigung
■ Duldungspflicht des Mieters
▴ Umfang der Duldungspflicht
▴ Härtefalleinwand
■ Minderung bei Beeinträchtigungen während der Baumaßnahmen
Kleinmodernisierung
■ Wann lohnt sich das vereinfachte Verfahren für Modernisierungsmaßnahmen bis 10.000 € pro Wohneinheit?▴ Instandhaltungspauschale
▴ Ausschluss weiterer Modernisierungen für 5 Jahre
▴ Ausschluss des Härteeinwands
Modernisierungsmieterhöhung
■ Inhalt, Form und Frist■ Wirkungszeitpunkt
■ Berechnung und Erläuterung der Mieterhöhung
▴ Berücksichtigung von Fördermitteln bei der Berechnung
▴ Richtiger Umgang mit dem Berliner Mietendeckel: Welche Maßnahmen erhöhen die Mietobergrenze und wie muss die Modernisierungsmieterhöhung ausgestaltet werden, um Bußgelder zu vermeiden und für den Fall der Verfassungswidrigkeit Ansprüche zu sichern?
■ Abgrenzung zwischen Modernisierung und Instandsetzung
▴ Abzug für noch nicht fällige Instandsetzungen nach neuer BGH-Rechtsprechung
■ Härteeinwand des Mieters
Referenten
RA Tobias Scheidacker (IKB-Fachanwälte) ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins Kreuzberg.
RA Tobias Scheidacker (IKB-Fachanwälte) ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins Kreuzberg.
Zielgruppe
Berufseinsteiger, Haus- und Wohnungseigentumsverwalter, Eigentümer, Vermieter- und Mieterberater
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 6 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B)
Berufseinsteiger, Haus- und Wohnungseigentumsverwalter, Eigentümer, Vermieter- und Mieterberater
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 6 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B)
Termin | Ort | Zeit
26. November 2020 9:00 bis 13:00 Uhr Berlin