Web-Seminar: Gewerbemiete im Zeichen des Coronavirus

Mietausfälle, -aufschübe und Neuverträge
Seminarziele
Die Coronakrise hat Deutschland und die Welt fest im Griff. Die weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens treffen viele Wirtschaftszweige hart. Insbesondere der Einzelhandel, aber auch viele Dienstleistungsunternehmen wie Gaststätten, Hotels, Friseure, Kosmetiksalons, Fitnessstudios und mehr leiden unter den Auswirkungen entweder direkt durch Öffnungsverbote und -einschränkungen oder indirekt durch das Ausbleiben von Kundschaft.
Die Folgen spüren auch die Vermieter von Geschäftsräumen, spätestens wenn ihre Mieter in Zahlungsschwierigkeiten kommen, denn der Gesetzgeber hat ihnen mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ die Möglichkeit eröffnet, bei durch COVID-19 bedingten Liquiditätsengpässen die Mietzahlung zu stunden. Doch selbst, wenn der Mieter zahlungsfähig ist bietet das BGB verschiedene Ansatzpunkte, vorübergehend eine Reduktion der Miete zu verlangen. Nicht zuletzt liegt es häufig auch im Interesse des Vermieters, sei es aus Altruismus oder aus rein wirtschaftlichen Überlegungen, gemeinsam mit dem Mieter eine Übergangslösung zu finden, mit der beide Seiten leben können. Wie dabei vorzugehen ist und was beachtet werden muss, um durch die Vereinbarungen nicht das gesamte Vertragswerk zu gefährden erläutert einer der renommiertesten Mietrechtler der Republik.
Darüber hinaus wird thematisiert, wie Gefahr zukünftiger Einschränkungen beim Schluss neuer Mietverträge bereits berücksichtigt werden könnte.
Durchführung
Das Web-Seminar besteht aus einer ca. 90-minütigen Präsentation. Anschließend steht Herr Dr. Schultz für Fragen zur Verfügung. Die Präsentation wird den Teilnehmern nach dem Seminar als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Das Seminar findet auf der Online-Plattform Zoom statt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bieten wir den Teilnehmern am Tag vor dem Seminartermin Test-Meetings an. Die Registrierung bei Zoom ist kostenlos. Eine Webcam ist nicht erforderlich, ein Mikrofon wird empfohlen.
Seminarinhalt

1. Rechtliche Einordnung

■ Das COVID-19-Gesetz und seine Folgen
■ Welche Regelungen des BGB kommen bei der Auslegung bestehender Geschäftsraummietverträge infrage?
   › Minderung (§ 536 BGB)
   › Unmöglichkeit (§§ 275, 326 BGB)
   › Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)
   › Änderung von Landpachtverträgen (§ 593 BGB)
   › Unmöglichkeit (§§ 275, 326 BGB)

2. Praktische Handhabbarkeit

■ Umgang mit verminderter Zahlungsfähigkeit des Mieters.
   › Temporäre Herabsetzung der Miete
   › Stundung der Mietzahlungen
   › Vermeidung von Fallstricken (z. B. Schriftformverstöße)
■ Berücksichtigung bei Neuverträgen
   › „während der Pandemie“ (große Unsicherheit bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten in der näheren Zukunft)
   › langfristig/nach Ende der Pandemie (kann der Ausnahmezustand bereits im Vorfeld berücksichtigt werden)