Berliner Mietspiegel 2024 – alter Wein…
Erste Neuerhebung seit 2017 – mit längerem Betrachtungszeitraum Seminarziele
Nachdem in den Nachwehen des gescheiterten Berliner Mietendeckels zunächst gar nicht mehr versucht wurde, einen korrekten Mietspiegel aufzustellen und nur der 2019 erstmals fortgeschriebene Mietspiegel 2017 in den Jahren 2021 und 2023 noch zweimal indexiert und mehr schlecht als recht weitergenutzt wurde, stellt die Stadt 2024 wieder einen qualifizierten Mietspiegel auf. Da der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Miete zwischenzeitlich von vier auf sechs Jahre verlängert und eine Auskunftspflicht gesetzlich verankert wurde, ist nicht vorherzusehen, in welche Richtung sich die Vergleichsmieten verändert haben. Was der Mietspiegel 2024 Neues bringt, wie er anzuwenden ist und ob/welche grundlegenden Neuerungen es gibt oder doch nur alten Wein in neuen Schläuchen, erläutern Matthias Vogt und Lukas Andreas Wenderoth.
Seminarinhalt
- Der Berliner Mietspiegel 2024
- Tabellenwerte
- Spannenwerte
- Lageeinordnung
- …
- Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
- Kappungsgrenze
- Wartefrist
- Formale Begründung
- Umrechnung: Bruttomiete zu Nettomiete
- Mietpreisbremse
- Ermittlung der zulässigen Neuvertragsmiete
- Wie kann/darf ein Vermieter vorgehen?
- Jeder Spannenwert als Ausgangspunkt?
- Oberwertüberschreitung möglich?
- Ermittlung auch aus Vergleichswohnungen?
Referenten
RA Matthias Vogt war viele Jahre Mieterberater und verfügt als ehemaliges Mitglied der Arbeitsgruppe Mietspiegel über fundiertes Hintergrundwissen zum Erstellungsprozess.
RA Lukas A. Wenderoth ist seit fast 30 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Durch seine Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten zeichnen sich seine Vorträge durch einen hohen Praxisbezug und konkrete Vorschläge zur Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung aus.
RA Matthias Vogt war viele Jahre Mieterberater und verfügt als ehemaliges Mitglied der Arbeitsgruppe Mietspiegel über fundiertes Hintergrundwissen zum Erstellungsprozess.
RA Lukas A. Wenderoth ist seit fast 30 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Durch seine Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten zeichnen sich seine Vorträge durch einen hohen Praxisbezug und konkrete Vorschläge zur Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung aus.
Zielgruppe
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Termin | Ort | Zeit
11. Juni 2024 von 14:30 bis 18:00 Uhr, Berlin
Gebühr pro Persont
250 € zzgl. 19 % MwSt. inkl. Skript und Pausenerfrischungen
Gebühr pro Persont
250 € zzgl. 19 % MwSt. inkl. Skript und Pausenerfrischungen