Das neue WEG: Überblick über die wichtigsten Änderungen
Schon am 1. Dezember 2020 dürfte die Novelle in Kraft treten Seminarziele
Nach langem hin und her hat der Bundestag am 17. September 2020 die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen. Sofern aus dem Bundesrat in der Plenarsitzung am 9. Oktober kein Widerstand kommt, wird das Gesetz damit am 1. Dezember in Kraft treten. Künftig soll die Beschlussfassung für bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht werden. Außerdem gibt es Änderungen zur Kostentragung von Sanierungsmaßnahmen, eine Öffnungsklausel für die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen und einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.
Seminarinhalt
Bauliche Veränderungen
■ Eigentümer können angemessene Maßnahmen verlangen für› Barrierefreiheit
› Elektroladestationen
› Einbruchschutz
› Schnelles Internet
■ Arbeiten am Gemeinschaftseigentum kann künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden
› Aber: Mehrheitsverhältnisse sind für die Kostenverteilung zu berücksichtigen
› Und: Amortisationszeit für die Kostenverteilung relevant
› Härtefallregelung bei unverhältnismäßigen Kosten
Versammlungen und Beschlüsse
■ Online-Teilnahme per Eigentümerbeschluss möglich■ Beschlussfähigkeit unabhängig von Zahl der anwesenden Stimmen
■ Vollmachten und damit auch Umlaufbeschlüsse künftig in Textform
Änderungen für Verwalter
■ Eigentümer haben Anspruch auf „zertifizierten Verwalter“■ Neue Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse
■ Ad hoc Abberufung des Verwalters möglich
■ Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen
Referent
RA Uwe Wanderer (Wanderer und Partner Rechtsanwälte PartG mbB). Der Referent gehört zu den besten WEG-Kennern in Deutschland und ist bekannt durch sehr praxisnahe Darstellung.
RA Uwe Wanderer (Wanderer und Partner Rechtsanwälte PartG mbB). Der Referent gehört zu den besten WEG-Kennern in Deutschland und ist bekannt durch sehr praxisnahe Darstellung.
Zielgruppe
Berufseinsteiger, Haus- und Wohnungseigentumsverwalter, Eigentümer, Vermieter- und Mieterberater Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 4,5 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Berufseinsteiger, Haus- und Wohnungseigentumsverwalter, Eigentümer, Vermieter- und Mieterberater Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 4,5 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Termin | Ort | Zeit
9. Oktober 2020, 9:00 bis 14:00 Uhr, Berlin
4. November 2020, 9:00 bis 14:00 Uhr, Berlin
9. Oktober 2020, 9:00 bis 14:00 Uhr, Berlin
4. November 2020, 9:00 bis 14:00 Uhr, Berlin