Das neue WEG: Überblick über die wichtigsten Änderungen

Schon am 1. Dezember 2020 dürfte die Novelle in Kraft treten
Seminarziele
Nach langem hin und her hat der Bundestag am 17. September 2020 die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen. Sofern aus dem Bundesrat in der Plenarsitzung am 9. Oktober kein Widerstand kommt, wird das Gesetz damit am 1. Dezember in Kraft treten. Künftig soll die Beschlussfassung für bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht werden. Außerdem gibt es Änderungen zur Kostentragung von Sanierungsmaßnahmen, eine Öffnungsklausel für die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen und einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.
Seminarinhalt

Bauliche Veränderungen

■ Eigentümer können angemessene Maßnahmen verlangen für
  › Barrierefreiheit
  › Elektroladestationen
  › Einbruchschutz
  › Schnelles Internet
■ Arbeiten am Gemeinschaftseigentum kann künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden
  › Aber: Mehrheitsverhältnisse sind für die Kostenverteilung zu berücksichtigen
  › Und: Amortisationszeit für die Kostenverteilung relevant
  › Härtefallregelung bei unverhältnismäßigen Kosten

Versammlungen und Beschlüsse

■ Online-Teilnahme per Eigentümerbeschluss möglich
■ Beschlussfähigkeit unabhängig von Zahl der anwesenden Stimmen
■ Vollmachten und damit auch Umlaufbeschlüsse künftig in Textform

Änderungen für Verwalter

■ Eigentümer haben Anspruch auf „zertifizierten Verwalter“
■ Neue Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse
■ Ad hoc Abberufung des Verwalters möglich
■ Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen