(Un)berechtigte Untervermietung
Wenn der Mieter selbst Vermieter istBerlin hat noch immer einen großen Bestand an alten Mietverträgen, deren Mieten teilweise deutlich unterhalb dessen liegen, was am Markt derzeit möglich ist. Grund genug für viele Mieter, einen Teil oder sogar die ganze Wohnung zur Marktmiete unterzuvermieten – nicht immer mit Zustimmung des Vermieters. Doch wann hat der Mieter ein Anrecht auf Zustimmung und wo sind die Grenzen? Darf der Vermieter dafür Geld verlangen, und wenn ja, wie viel? Welche Abwehrmöglichkeiten gibt es? Und haftet der Mieter für seinen Untermieter?
Rechtliche Grundlagen
- Unterschied zwischen Untervermietung und normalem Gebrauchsrecht
- Arten der Untervermietung
- Anspruch des Mieters auf Erlaubnis zur Untervermietung
Folgen der Untervermietung
- Rechtsfolgen der Gebrauchsüberlassung
- Gewinnabschöpfung
- Kündigung bei illegaler Untervermietung
Umgang mit Untervermietungsanfragen
- Wie muss die Anfrage aussehen?
- Wann muss der Vermieter zustimmen?
- Wie muss die Antwort aussehen?
- Welche Möglichkeiten zur Beschränkung gibt es?
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät WALBURG Rechtsanwälte und seit 2017 stellvertretende Vorsitzende des Fachanwaltsausschusses für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der RAK Berlin.
Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter ist Professor für Privates Wirtschaftsrecht an der HWR Berlin und insbesondere auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert. Er ist Mitautor des Großkommentars Schmidt-Futterer, Mietrecht, und er schreibt regelmäßig für führende juristische Fachzeitschriften.
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
250 € zzgl. 19 % MwSt.
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