Vermieten und Verwalten im Berliner Milieuschutz

Hänge-WC, Balkon, Schlauchbad und mehr
Seminarziele

In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Berliner Milieuschutzgebiete dramatisch erhöht. Mittlerweile gibt es berlinweit mehr als 80 Soziale Erhaltungssatzungen für insgesamt etwa 650.000 Wohnungen. Damit ist jede dritte Berliner Wohnung von Milieuschutz betroffen. In diesen Gebieten bedürfen Modernisierungsmaßnahmen einer behördlichen Genehmigung, unabhängig davon, ob es sich um eine Miet-/Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus handelt. Nur wenige kennen die z. T. einschneidenden Konsequenzen für die Bewirtschaftung und Weiterentwicklung solcher Grundstücke und die restriktive und uneinheitliche Genehmigungspraxis der einzelnen Bezirksverwaltungen – und das obwohl die Genehmigungskriterien eigentlich berlinweit vereinheitlicht wurden. Nachdem Umwandlungen durch die neuen Vorgaben praktisch zum Erliegen gekommen sind, wollen einige Bezirke nun gegen die Vermietung möblierter Wohnungen in Milieuschutzgebieten vorgehen. Die gute Nachricht: Das lange umkämpfte Hänge-WC steht seit Kurzem nicht mehr auf der Liste der verbotenen Modernisierungen.

Seminarinhalt

Der rechtliche Rahmen nach dem BauGB

  • Erhaltung der städtebaulichen Eigenart
  • Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
  • Städtebauliche Umstrukturierung

Die zwingenden Vorgaben des BauGB für die Erteilung von Genehmigungen bei

  • Modernisierungen
  • Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum
    • Umwandlungsverbot (Land/Bund)

Die Berliner Milieuschutzgebiete

  • Übersicht über die 81 Berliner Milieuschutzgebiete
  • Unterschiedliche Genehmigungspraxis in den Bezirken

Genehmigungspraxis im Detail

  • Welche Maßnahmen sind genehmigungsfähig?
  • Bei welchen Maßnahmen kann es Schwierigkeiten geben?
  • Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte insbesondere zu den Reizthemen
    • Aufzüge,
    • Balkone und „Zweitbalkone,
    • Schlauchbäder,
    • Hänge-WCs,
    • Strukturheizkörper,
    • Wohnungszusammenlegungen

Neu: Das Verbot der Möbliertvermietung

  • Auf welcher Grundlage?
  • Welche Bezirke sind betroffen?
  • Wie ernst ist die Lage?