ABO-Reihe: Mietrecht aktuell
Bleiben Sie auf der Höhe der Zeit – ein unbedingtes Muss Seminarziele
Der Berliner Mietspiegel 2021 ist weder ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB noch ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB, so die Ansicht des AG Spandau. Das LG Berlin entschied, Wohnungsrückgabeprotokolle unterfallen dem Widerrufsrecht. Darüber hinaus schuldet der Mieter auch bei wirksamer Schönheitsreparaturklausel keine „frisch renovierte“ Wohnung. Außerdem urteilte das Landgericht, aus dem Zugang einer Abmahnung beim Mieter lasse sich keine Kenntnis von deren Inhalt herleiten.
Konzept
Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate und neue Gesetze. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an die Referenten richten.
Seminarinhalt
Berliner Mietspiegel 2021
■ AG Spandau: Weder einfach noch qualifiziertMietpreisbremse
■ Drittwiderklage gegen Mieter auf Feststellung der Wirksamkeit■ Rüge bei der Staffelmiete
■ Vermietung zum vorübergehenden
■ Gebrauch
Widerruf
■ Mängelfeststellung im Rückgabeprotokoll■ Ein Jahr lang völlig kostenfrei wohnen
■ Bauvertrag auf Baustelle geschlossen
Mangel, Schaden, Renovierung
■ Gebäudeversicherer haftet nicht für Wasserschäden■ Zurückbehaltungsrecht bei schleppender Mangelbeseitigung
■ Baulärm vom Nachbargrundstück
■ Entschädigung bei verspäteter Rückgabe
■ Türen gestrichen statt geölt
■ Mieter schuldet keine Rückgabe der Wohnung in frisch renoviertem Zustand
Betriebskosten
■ Einsicht in Verträge und Rechnungen von Subunternehmern■ Keine Umstellung von Betriebskostenpauschale auf Nettomiete plus VZ
■ Heizkostenabrechnung bei Geräteausfall
■ Die Fällkosten für nicht mehr standsichere Bäume sind umlagefähig
Geschäftsraummiete
■ Mietzahlung bei Corona-Schließung■ Schriftformerfordernis abhängig von Vertragslaufzeit?
■ Nebenkostenabrechnung bei der Vereinbarung von Ausschlussfristen
■ Betriebs- und Offenhaltungspflicht im EKZ und vorsätzlich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
■ Umsatzrückgang durch Corona als Kündigungsgrund?
Sonstiges
■ Kein Härteeinwand bei mehr als dem hälftigen Durchschnittseinkommen■ Zugang und Kenntnis
Referenten
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät CZINK WALBURG & Kollegen
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät CZINK WALBURG & Kollegen
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
Termin | Ort | Zeit
23. März 2022 von 14:30 bis 18:00 Uhr Berlin