ABO-Reihe: Mietrecht aktuell
Bleiben Sie auf der Höhe der Zeit – ein unbedingtes MussSchadensersatzansprüche des Vermieters für „Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache“ verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Zurückerhalt. Die knapp bemessene Spanne verursacht Probleme. (Nur) eines hat der BGH jetzt behoben: Bei Aufrechnung bestimmter Schadensersatzansprüche mit einer Barkaution hat der Vermieter jetzt mehr Zeit zur Verfügung. Bei Ansprüchen wegen unterlassener Schönheitsreparaturen versagt diese Lösung, ebenso bei anderen Kautionsformen – die Unterschiede muss man kennen! Weitere wichtige Entscheidungen betreffen u. a, dass nach Ansicht des LG Berlin eine Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen auch als Individualvereinbarung nichtig ist und, dass bei einer Indexmiete eine Absenkung bei negativer Inflation nicht ausgeschlossen werden darf.
Schadensersatz
- Aufrechnung mit Barkaution nach Verjährungseintritt
Mietvertrag
- Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen doch wirksam?
- Ausschluss von Begründungsmitteln zur Mieterhöhung
- Kündigungsausschluss verspätet unterschrieben
- Indexmiete: Ausschluss der Absenkung?
Kündigung
- Nachbarschaftliches Kontaktverbot durch Familiengericht
- Zahlungsverzug von mehr als einer Monatsmiete reicht nicht immer
- Hausverbot missachtet
- „Stromdiebstahl“ für das Elektroauto
Sonstiges
- Unklarheiten zu Lasten des Vermieters Betriebskostenvorauszahlung oder doch eine -pauschale?
- Mietrückzahlung steht JobCenter zu
- „Individueller“ Sanierungsfahrplan: Keine Vergütung für rein pauschale Vorschau
- Nächtlicher Katzenlärm: Keine Minderung
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät WALBURG Rechtsanwälte und seit 2017 stellvertretende Vorsitzende des Fachanwaltsausschusses für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der RAK Berlin.
Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter ist Professor für Privates Wirtschaftsrecht an der HWR Berlin und insbesondere auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert. Er ist Mitautor des Schmidt-Futterer Mietrecht und schreibt regelmäßig für führende juristische Fachzeitschriften.
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
250,00 € zzgl. 19 % MwSt. inkl. Skript und Pausenerfrischungen
(Als Abo: 4 Termine für 900 € zzgl. MwSt.)
Da unsere Website derzeit neu aufgesetzt wird, ist eine Buchung momentan nur per eMail oder telefonisch möglich.