ABO-Reihe: Mietrecht aktuell
Bleiben Sie auf der Höhe der Zeit – ein unbedingtes Muss Seminarziele
Die Umlage der Schönheitsreparaturen auf den Mieter wackelt weiter: Das LG Krefeld hält nun nicht einmal flexible Fristenpläne für wirksam. Der BGH stellt klar, dass unzusammenhängende „sonstige Betriebskosten“ in der Abrechnung einzeln aufgeschlüsselt werden müssen, außerdem äußerte sich der BGH umfassend zur Mieterhöhung mit Mietspiegel und dazu, wann eine Flächenabweichung einen Sachmangel darstellt.
Konzept
Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate und neue Gesetze. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an die Referenten richten.
Seminarinhalt
Mietvertrag
■ Auch flexibler Fristenplan für■ Schönheitsreparaturen unwirksam?
■ Kündigung „i. A.“ oder „i. V.“?
■ Räumungsfristverlängerung bei „baldigem neuem Mietvertrag“
■ (Fristlose) Kündigung bei Lärm
■ Fristlose Kündigung bei Beleidigung
■ Wohnflächenvereinbarung kann auch Nichtwohnräume umfassen
■ Stellplatzvermietung per Schild
■ Mietpreisbremse und Inkasso: Drittwiderklage gegen den Mieter
■ Kein Anspruch auf Auswechslung einzelner WG-Mieter
■ Räumung auch gegen erwachsenen Sohn des Mieters
Mieterhöhung
■ Formelle Anforderungen an eine■ Mieterhöhung mit Mietspiegel
■ Dickere Dämmung = Modernisierung
■ Dämmung nur wohnwerterhöhend für angrenzende Wohnungen
■ Angekündigte Instandhaltungsabzüge sind im Erhöhungsverlangen zu erläutern
■ Modernisierungsmieterhöhung über AV-Wohnen als Härte?
■ Umbau von Ein- auf Zweirohrheizung nicht immer Modernisierung
Mangel
■ Undichte Kastenfenster im Altbau■ Verbrauch laufenden Spülkastens
■ Legionellen: Minderung, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann
■ Legionellen: Gesundheitsschaden durch anderen Legionellenstamm als in der Wohnung tatsächlich vorkam
Geschäftsraummiete
■ Unklare Optionsausübung■ Corona: Mietanpassung sofort
Sonstiges
■ Zweckentfremdungsverbot verschärft■ Nutzungsuntersagung wegen Pop-up-Radwegs
■ Aufschlüsselung unzusammenhängender „sonstiger Betriebskosten“
■ Baumrückschnitt auch bei drohendem Absterben
Referenten
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät CZINK WALBURG & Kollegen
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät CZINK WALBURG & Kollegen
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
Termin | Ort | Zeit
15. Dezember 2021 14:30 bis 18:00 Uhr Berlin