ABO-Reihe: Mietrecht aktuell
Bleiben Sie auf der Höhe der Zeit – ein unbedingtes Muss Seminarziele
Bei der Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete müssen wohnwertmindernde Merkmale auch dann berücksichtigt werden, wenn der Mieter eine entsprechende Modernisierung abgelehnt hat, so das LG Berlin. Darüber hinaus kann einem Mieter, der irrtümlich in die Wohnung des Nachbarn einbricht nicht deshalb unbedingt gekündigt werden. Außerdem hat das Kammergericht die Haftung von Winterdiensten zu verschärft.
Konzept
Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate und neue Gesetze. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an die Referenten richten.
Seminarinhalt
Miethöhe
■ Berliner Mietspiegel 2021 darf noch bis Mai 2023 angewendet werden■ Wohnwertminderung trotz angebotener Modernisierung
■ Modernisierungsmieterhöhung muss nur plausibel sein
Mietpreisbremse
■ Indexmieterhöhung nach unwirksamer Anfangsmiete■ Beweis über die Vor-Miete
■ Umfassende Modernisierung mit Grundrissveränderung
■ Bisher nicht genutzte Wohnung
■ Teilgewerbezuschlag unwirksam?
Mietvertrag
■ Pandemie als Vertragsgrundlage■ Formularmäßiger Minderungsausschluss in der Geschäftsraummiete
■ Zweckgebundene Zusatzkaution
■ Widerruf der Nutzungserlaubnis für unwirtschaftliche Gemeinschaftsräume
Kündigung
■ Unterlassungsklage bei Untervermietung■ Irrtümlicher Einbruch beim Nachbarn kein Kündigungsgrund
■ Zustellung spät abends
■ Gefälschte Betriebskostenabrechnung
Sonstiges
■ Aktiengewinne mit der Kaution■ Keine Minderung bei Baustellen in der Nachbarschaft
■ Haftung von Winterdienstunternehmen
■ Korrekturpflicht für offensichtliche Fehler in der Betriebskostenabrechnung?
Durchführung
Das Seminar wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Bei neuen Corona-Einschränkungen wird notfalls auf Zoom ausgewichen.
Referenten
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät CZINK WALBURG & Kollegen
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät CZINK WALBURG & Kollegen
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Termin | Ort | Zeit
15. März 2023 von 14:30 bis 18:00 Uhr, Berlin